Vip-Fonds: Commerzbank muss zahlen

Auch die Frankfurter Commerzbank AG ist vom Landgericht (LG) München in einem Fall des Schadensersatzverfahrens um die Vip-Medienfonds (cash-online berichtete hier) verurteilt worden.

Laut Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens von der Bremer Kanzlei KWAG muss das Bankinstitut dem Kläger seine Beteiligung an dem Fonds in voller Höhe zurückzuzahlen und zudem alle Kosten zu erstatten, die ihm durch die Aberkennung steuerlicher Vorteile der Anlage entstanden sind.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger hatte rund 200.000 Euro in den Vip-Medienfonds 3 investiert, davon 80.000 über ein Darlehen finanziert. Nach Darstellung von Ahrens sahen es die Richter des LG-München als erwiesen an, dass die Commerzbank, Hauptvertriebspartner der Vip-Medienfonds, dem Anleger zusicherte, seinen Kredit mit dem erzielten Erlös der Investition zurückzahlen zu können. Tatsächlich müssen rund 11.000 Anleger, die gemeinsam etwa 690 Millionen Euro in die Fonds investierten, Steuernachzahlungen leisten, weil der sofortige Verlustabzug durch die Finanzverwaltung aberkannt wurde. (hb)

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