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Mittwoch, 18. November 2009

Cash.-Roundtable Beraterhaftung: Finanzrichter sieht zusätzliche Pflichten im Vertrieb

Am Cash.-Roundtable ist eine neue Haftungsfalle für Vermittler zur Sprache gekommen: Wenn ein Fonds länger als sechs Monate in der Platzierung ist, müssen Anlageberater Interessenten darauf hinweisen, dass die gesetzliche Prospekthaftung abgelaufen ist.

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Hans-Joachim Beck, Finanzrichter

Das erklärte Hans-Joachim Beck, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, beim jüngsten Cash.-Roundtable-Gespräch zum Thema Beraterhaftung.

Hintergrund: Laut dem Verkaufsprospektgesetz endet die Prospekthaftung analog der Regelung bei Börsenemissionen bereits sechs Monate nach der Anzeige des Vertriebsstarts in einem der Börsenpflichtblätter. Wer einem Fonds nach dieser Frist beitritt, kann den Anbieter nicht mehr unmittelbar für Prospektfehler verantwortlich machen. „Der Vertrieb sollte darauf hinweisen, dass der Anleger in diesem Fall keinen Haftungsgegner für die Prospekthaftung im engeren Sinne mehr hat“, betonte Beck.

Er empfiehlt Anlageberatern zudem nicht nur, immer ihre Provisionen offenzulegen, sondern auch darauf hinzuweisen, wenn sie für verschiedene Produkte unterschiedlich hohe Provisionen erhalten. „Insbesondere, wenn die Unterschiede in der Vergütung sehr hoch sind, sollte der Berater den Anleger auch über diesen Punkt aufklären“, so der Finanzrichter.

Eine „starke Hinweispflicht“ sieht Beck auch bei jenen Fonds, deren Gesellschaftsverträge besondere Übertragungsbeschränkungen wie Vorkaufsrechte oder die mögliche Untersagung des Verkaufs an einen Zweitmarkfonds enthalten, wenn im Prospekt nicht deutlich darauf hingewiesen wird. „Der Anleger weiß vielleicht, dass ein geschlossener Fonds nicht so fungibel ist wie eine Aktie“, sagte Beck, „aber er rechnet doch nicht damit, dass der Initiator dieses Problem noch zusätzlich verschärft.“ Generell bestehe eine erhöhte Hinweispflicht, wenn ein Konzept von dem allgemeinen Standard bei geschlossenen Fonds abweiche.

Seite 2: Sollten Vermittler eigene Risikohinweise erstellen?

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