„Die große Banken-Offensive“


In Cash. 10/2010:
Wie die Banken
um Kunden kämpfen


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Diese Ausgabe erscheint am 16.09.2010!
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Mittwoch, 2. Dezember 2009

Tüv Nord bringt Kriterienkatalog auf Vordermann

Vor wenigen Wochen war der Tüv Nord mit seiner Zertifizierung von Finanzprodukten unter die Räder geraten und hat harsche Kritik einstecken müssen. Jetzt strebt das Unternehmen in seinem Kriterienkatalog Nachbesserungen an.

Checkliste-T V-Nord-127x150 in Tüv Nord bringt Kriterienkatalog auf VordermannDer Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) hatte Anfang Oktober heftige Kritik an den Zertifikaten des Tüv Nord für geschlossene Fonds und Fondspolicen geübt. Der Berliner Verband kritisierte, dass die bisher vom Tüv Nord praktizierte Prüfung der Fondsplausibilität, mit der geschlossene Fonds als geeignet oder ungeeignet für Anleger kategorisiert werden, nicht verlässlich sei.

Die Optimierung der Prüfung ist nach Unternehmensangaben schon in vollem Gange. “Wir haben die Überprüfung unseres Produkts Fondsplausibilität abgeschlossen und Optimierungspotenzial identifiziert. Sämtliche Veränderungen, die wir nun vornehmen, gelten allein dem Anlegerschutz”, sagt Ulf Theike, Geschäftsführer von Tüv Nord.

Das bis dato angewandte Notensystem wird abgeschafft, um zu verdeutlichen, dass es sich beim Tüv um keine Ratingagentur handelt, heißt es. Der Tüv prüft und dokumentiert dabei ausschließlich das Erreichen oder Verfehlen der gesetzten Anforderungen, die über die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und des Instituts der Wirtschaftsprüfer hinausgehen.

Um eine fortlaufende Überwachung und Optimierung der Prüfinhalte im Sinne des Verbraucherschutzes zu gewährleisten wird ein Fachbeirat eingerichtet, so die Mitteilung. Zudem will der Tüv Nord mit externen Fachspezialisten aus der Fondsbranche kooperieren. Des Weiteren wird den Emittenten von geschlossenen Fonds nicht mehr die alleinige Verwendung des Siegels gestattet, sondern ausschließlich im Zusammenhang mit dem Tüv-Nord-Zertifikat oder einem entsprechenden Risikohinweis.

Idee Finanz-Tüv vorantreiben

Unterdessen hat der Tüv Nord Weiteres auf der Agenda: das Thema Finanz-Tüv soll gemeinsam mit Politik, Wirtschaft und Verbraucherschutz voran getrieben werden. In den letzten Monaten war immer wieder ein Finanz-Tüv gefordert worden, der Kunden bei der Auswahl von Finanzprodukten unterstützen soll.

Man fordere neue Standards für den Anlegerschutz, um Informationsasymmetrien zwischen Anbietern, Vermittlern und Anlegern abzubauen, heißt es seitens des Tüv Nord. Dazu lädt das Unternehmen Ende Januar 2010 zu einem „Tüv-Finanz-Gipfel“. „Im Sinne des Anlegerschutzes brauchen wir strengere Prüf- und Qualitätsstandards für Finanzprodukte, -beratung und -vertrieb”, begründet Theike sein Engagement. (ks)

Foto: Shutterstock

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7 Kommentare

  1. Der Bundesverband der Finanzdienstler (AfW) als Sprecher der Bankenlobby tritt immer als Gegenpart auf, wenn es um Anlegerrechte geht. So geschehen bei der Diskussion zum Thema “Beweislastumkehr”. Dieser nötige Schutz für Anleger wurde strikt abgelehnt, gar als eine pauschale Vorverurteilung der Banken angesehen und “unser Rechtssystem auf den Kopf stellen”.
    Die Politik ist -mal wieder- vor der Bankenlobby eingeknickt.
    Clevere Bankenjuristen werden auch die Prüf- und Qualitätsstandards des “Finanz-TÜV” auszustricksen verstehen.

    Kommentar von volksbankenopfer — 6. Dezember 2009 @ 12:22

  2. Wenn natürlich die gescheiterte Bankenlobby an den Beratungen für Anlegerrechte maßgeblich beteiligt wird, nützt dies dem Anleger sehr wenig. Die Bankenlobby wird immer versuchen, das beste für ihre Lobby herauszuholen!

    Kommentar von vobageschaedigt — 6. Dezember 2009 @ 17:44

  3. ES ist zum heulen: WArum hört man immer auf die Bänker? Die haben doch bewiesen, dass sie zu nichts fähig sind, außer sich selbst zu bereichern.

    Kommentar von Alfred Unger — 6. Dezember 2009 @ 20:57

  4. Ja schon merkwürdig, der Einfluss der Bankenlobby wenn es um die Rechte der anlegenden Bankkunden geht.
    Vergleichbar als wenn der Innenminsiter Drogenbarone einläd zu Diskussion/Kommentar, wenn es um die Verbesserung des Drogenschutzes geht……

    Kommentar von volksbankenopfer — 13. Dezember 2009 @ 12:11

  5. Sehr geehrte von den Volksbanken-Geprellte: Die grundsätzliche Kritik am Einfluss der Banken-Lobby ist sicher vollkommen richtig und berechtigt. Der AfW macht allerdings in erster Linie Klientel-Politik für freie – und eben nicht für Bankberater. Letztlich ändert es aus Anleger-Sicht zwar nicht viel – denn mit deren Interessenvertretung hat der AfW in der Tat wenig am Hut. Trotzdem ist es ein Unterschied, ob ein Verband sich für die Großbanken oder den Mittelstand einsetzt.

    Prinzipiell aber gehört der Einfluss von Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse dringend begrenzt.

    MfG, JK

    Kommentar von Jaques Kaquelewski — 13. Dezember 2009 @ 14:16

  6. Auch bei geschlossenen Immobilienfonds werden i.d.R. die finanziellen Risiken überwiegend oder vollständig auf Rücken des Anlegerkapitals ausgetragen. Das Fondsmanagement übernimmt keine nennenswerten Erlös- oder Kostenrisiken. Die Risikoprüfung wurde auf die Anlger abgewälzt. Das ist keine seriöse Kundenberatung!
    So beispielsweise bei den DGI-Fonds der DZ-Bank, die von den Volksbanken vertrieben wurden. Darüber hinaus werden bei einer Reihe von Fonds keine (prognostizierte) Erträge ausgeschüttet. Zudem sind einige Fonds überschuldet und somit wertlos, d.h. die Anleger müssen mit dem Verlust ihres investierten Kapitals rechnen. 20.000 Anleger sind schon davon betroffen. Und die betroffenen Banken weisen jegliche Verantwortung hierfür von sich. Ein Skandal ohnegleichen!

    Kommentar von vrbankopfer — 14. Dezember 2009 @ 12:56

  7. “Dokumentationspflicht” und “Beibackzettel” für die Bankenberatung???

    Sg. Herr Jaques Kaquelewski (JK)
    Aber es war doch der AfW der in einem “Wahlprüfstein” an die CDU zum Anlegerschutz und der dringend von Anlegerschützern wie von Anwälten geforderten Beweislastumkehr sich für die Bankenlobby einsetzte mit:…eine Umkehr der Beweislast würde “einer Vorverurteilung der Banken gleichkommen.. und …..würde rechtspolitisch nicht vertretbar sein..”. Somit hat er doch ins gleiche Horn geblasen und gegen längst fällige Rechte für die Anleger Stellung bezogen. Die Politik ist auf diese Argumentation hereingefallen und hat -mal wieder- der Bankenwillkür Vorschub geleistet. Jetzt diskutiert man “Dokumentationspflichten” oder “Beipackzettel”, die doch da sind wir uns einig, clevere Kreativ-Bankanwälte auszutricksen verstehen werden.

    Kommentar von volksbankenopfer — 18. Dezember 2009 @ 08:32

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