Geschlossene Fonds machen Anlegerschutzgesetz zur Hängepartie

Das geplante Anlegerschutzgesetz hängt bis auf Weiteres in der Ministerialbürokratie fest. Der koalitionsinterne Clinch um die Regulierung des Vertriebs geschlossener Fonds hat das Projekt vorerst ausgebremst. Einen verbindlichen Zeitplan für das weitere Vorgehen gebe es derzeit nicht, räumte eine Sprecherin des BMF gegenüber cash-online ein.

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble
Dr. Wolfgang Schäuble

Der von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorangetriebene Gesetzentwurf zur „Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ wurde auch auf der gestrigen Tagung nicht vom Bundeskabinett verabschiedet.

Das Gesetz kommt somit frühestens im September wieder auf die Agenda. Bundestag und Finanzausschuss befinden sich bis dahin in der Sommerpause. Das Kabinett kann den Entwurf unterdessen zwar billigen, alleine aber keine bindenden Beschlüsse treffen.

Die Koalition ist sich bei der Regulierung von offenen Immobilienfonds zwar weitgehend einig, allerdings sorgt der Vertrieb geschlossener Beteiligungen weiterhin für Klärungsbedarf zwischen Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) und Bundesfinanzministerium (BMF).

Während Finanzminister Schäuble geschlossene Fonds als Finanzinstrumente einstufen und ihre Vermittlung damit unter das Kreditwesengesetz (KWG) stellen will, setzt sich Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) für eine Regulierung nach dem Gewerberecht ein.

Für freie Vertriebe ist das geplante Gesetz von existenzieller Bedeutung. Bei einer Regulierung nach dem KWG dürften Vermittler geschlossene Fonds künftig nur noch dann vertreiben, wenn sie über eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut verfügen oder sich einem Haftungsdach anschließen und als gebundener Agent im Namen und Auftrag eines Finanzdienstleistungsinstituts tätig werden. (hb/ks)

Foto: www.wolfgang-schaeuble.de

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