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Dienstag, 31. März 2009

Filmfonds-Anleger vor dem Steuer-GAU

Die Bayerische Finanzverwaltung will die Steuervorteile von Filmfonds nachträglich aberkennen und hohe Steuernachzahlungen von den Anlegern fordern. Das geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung der drei im Raum München ansässigen Emissionshäuser KGAL, Hannover Leasing und LHI hervor.

Insgesamt sind allein bei diesen drei Anbietern – so weit aus den Leistungsbilanzen ersichtlich – Fonds mit einem Eigenkapital (Bareinlagen) von insgesamt knapp 1,2 Milliarden Euro und mehreren 10.000 Anlegern betroffen.

Es geht um Fonds mit “leasing-ähnlicher” Struktur, die in den Jahren 1998 bis 2005 aufgelegt wurden. Bei diesen Konstruktionen waren die Filmrechte in Regel von vornherein über langfristige Lizenzverträge vergeben, und die Zahlungen (inklusive Schlusszahlung) waren durch Banken schuldbefreiend übernommen worden. Diese Verträge stuft die Finanzverwaltung, die vor fast zwei Jahren alle Veranlagungsverfahren und Betriebsprüfungen von Filmfonds auf Eis gelegt hatte, als “abstrakte Schuldversprechen” ein und kippt damit die Steuervorteile. Inwieweit auch unternehmerische Medienfonds mit Schuldübernahmen betroffen sind, sei derzeit offen, so die Initiatoren.

Dramatische Folgen für Betroffene

So ungewöhnlich eine gemeinsame Presseerklärung von drei Wettbewerbern ist, so dramatisch sind die Folgen für die betroffenen Anleger. Denn die Modelle boten extrem hohe Steuervorteile, die zunächst auch von den Finanzämtern anerkannt wurden. Wer sich etwa im Jahr 2000 an dem LHI-Kinofilm “Beyond Borders” beteiligt hat, konnte über eine Verlustzuweisung von 230 Prozent der Bareinlage zunächst deutlich mehr als das eingesetzte Kapital vom Finanzamt zurückholen. Laut LHI-Leistungsbilanz bestand der Kapitalrückfluss bezogen auf die Bareinlage bis Ende 2007 aus 1,1 Prozent Ausschüttungen und 123 Prozent “Steuerwirkung” (Steuererstattung abzüglich Steuerzahlungen).

Diese Steuervorteile sollen die Anleger nun nach dem Willen der Finanzverwaltung – inklusive Zinsen – offenbar zurückzahlen. Allerdings kündigen die Emissionshäuser an, gegen die Steuerbescheide klagen zu wollen, und die Finanzverwaltung habe bereits angeboten, die Vollziehung der geänderten Bescheide bis zu einer gerichtlichen Klärung auszusetzen.

“Radikale Wendung”

Die Initiatoren beklagen eine “radikale Wendung in der steuerlichen Behandlung von Medienfonds”. Die Finanzverwaltung weiche von einer jahrelangen Praxis ab, die durch zahlreiche abgeschlossene Vorprüfungsverfahren und Betriebsprüfungen sowie verbindliche steuerrechtliche Auskünfte der Finanzverwaltung bestätigt sei. Zudem hätten die Initiatoren die Konzeption der Fonds “im Vorfeld eng mit der Finanzverwaltung besprochen”.

Bei allen drei Häusern handelt es sich Schwergewichte der Branche mit Bankenhintergrund: KGAL gehört mehrheitlich der Dresdner Bank (45 Prozent) und der Bayerischen Landesbank (30 Prozent), Hannover Leasing steht zu 75 Prozent im Eigentum der Landesbank Hessen-Thüringen, Gesellschafter der LHI sind die Norddeutschen Landesbank und die Landesbank Baden-Württemberg. Geschäftsführer bei LHI ist der Vorsitzende des Branchenverbandes VGF, Oliver Porr. (sl)

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