KGAL verlängert Prospekthaftung

Der Grünwalder Initiator KGAL kommt Investoren und Vermittlern entgegen, indem er bei der Fondsplatzierung auf die gesetzlich vorgeschriebene Beschränkung der Prospekthaftung auf sechs Monate verzichtet. In einem Prospektnachtrag für den Fonds Property Class Österreich 7 bestätigt KGAL, die Haftung für Prospektfehler unabhängig von der Ausschlussfrist zu übernehmen.

Gert Waltenbauer
Gert Waltenbauer

Der Nachtrag verweist auf eine Erklärung der KGAL-Geschäftsführer Gert Waltenbauer und Carsten Eckert vom 30. September 2010, die für alle KGAL-Fonds gilt und auf der Webseite des Unternehmens abrufbar ist. Darin heißt es, dass sie die Sechs-Monats-Frist als ungerechtfertigte Benachteiligung später beitretender Investoren ansehen.

Die Verlängerung der Prospekthaftung soll solange für alle Beteiligungsangebote gelten, bei denen KGAL als Initiator auftritt oder aufgetreten ist, bis alle Anleger durch eine entsprechende gesetzliche Regelung gleichgestellt werden.

Hintergrund: Für Vermittler und Investoren geschlossener Fonds besteht ein aus dem Börsengesetz entstandenes Risiko, weil das Gesetz den Entfall der Prospekthaftung sechs Monate nach dem Vertriebsstart vorsieht. Da die Platzierungsphase häufig länger dauert, haben Anleger, die später einsteigen, keine direkten Ansprüche aus der Initiatorenhaftung mehr. Für Vermittler wiederum besteht eine Haftungsfalle, wenn sie Investoren nicht auf dieses Risiko hingewiesen haben. Deshalb steigt der Druck auf die Initiatoren, die Haftungslücke zu schließen.

Als erstes Emissionshaus der Branche hatte mit MPC im April 2010 einer der Marktführer bekanntgegeben, die Prospekthaftung gegenüber den Anlegern unabhängig vom Beitrittszeitpunkt und damit über den gesetzlichen Zeitraum hinaus zu übernehmen. Später waren einige kleinere Initiatoren, wie Wattner, Voigt & Collegen oder Project nachgezogen. Mit KGAL erweitert nun ein Schwergewicht mit Bankenhintergrund diesen Kreis. (hb)

Foto: KGAL

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