Nachschlag, gefälligst! Wenn Initiatoren Nachschüsse fordern

Der Unterschiedsbetrag allerdings muss in jedem Fall beim Exit versteuert werden. Daher lohnt sich nur die Beteiligung an Sanierungskonzepten, die solide durchgerechnet sind und eine realistische Chance haben. Einen Sanierungsbeitrag zu leisten und dann doch in die Insolvenz zu rutschen, ist natürlich die schlechteste Variante.

Der Druck auf die Anleger, sich „freiwillig“ an Sanierungskonzepten zu beteiligen, wird auch durch ein BGH-Urteil aus dem Oktober 2009 erhöht. Demnach können Anleger unter bestimmten Umständen aus der Gesellschaft herausgedrängt werden, wenn sie nichts zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen beitragen (Aktenzeichen: II ZR 240/08). Sie können zwar nicht gezwungen werden, frisches Geld einzuschießen, verlieren aber die Beteiligung – so, als wäre die Sanierung insgesamt gescheitert.

Das Urteil, das sich allerdings auf die seltene Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) bezog, gibt Initiatoren bei Sanierungskonzepten recht weiten Spielraum, attraktive Konditionen für das frische Kapital zu bieten. Auf  jene Anleger, die sich notwendigen Maßnahmen verweigern, müssen sie nur wenig Rücksicht nehmen. So sieht die typische Sanierung eines Schiffsfonds eine Kapitalerhöhung vor, mit der sich eine Durststrecke von zwei bis drei Jahren überbrücken lässt. Auf das frische Anlegergeld entfällt ein vorrangiger Gewinnanteil von zum Beispiel zehn Prozent pro Jahr. Spätestens bei Verkauf des Schiffes wird zudem das neue Kapital ebenfalls vorrangig zurückgeführt. Bei einer Kapitalerhöhung von 20 Prozent reichen dann schon zwei Prozent des ursprünglichen Eigenkapitals aus, um das frische Geld mit zehn Prozent zu bedienen. Ein jährlicher Überschuss in dieser Höhe ist in vielen Fällen schon dann zu erwarten, wenn sich der Markt nur einigermaßen berappelt. Und wegen der Tonnagesteuer kann er auch noch weitgehend steuerfrei vereinnahmt werden.

Fortführungskonzepte können auch Chanchen für Anleger sein

Hans Joachim Weinberger
Hans Joachim Weinberger

Manche Fortführungskonzepte sind so attraktiv, dass einige Anleger über ihre Quote hinaus zeichnen. So berichtet die Gebab aus Meerbusch, dass zwei der eigenen Konzepte überzeichnet waren. „Fast alle Anleger wollten sich mit mehr als der angefragten Quote beteiligen“, erklärt Gebab-Chef Dr. Hans Joachim Weinberger. „Bei den meisten Fortführungskonzepten verbleibt aber eine Restsumme, die nicht von den Altgesellschaftern getragen wird“, so Weinberger weiter. Nun hat die Gebab einen Fonds angekündigt, der Kapital einsammelt, um gezielt in die Sanierungskonzepte zu investieren – auch bei Fonds anderer Anbieter. Das Emissionshaus rechnet mit bis zu 300 Schiffsgesellschaften im Markt, die zusätzlichen Kapitalbedarf haben werden. Einen ähnlichen Fonds hat die Paribus Capital GmbH aus Hamburg Ende 2009 bereits auf den Markt gebracht.

Ein ordentlicher Schuss Optimismus und antizyklisches Denken gehören zwar dazu, aber wenn die Beispiele Schule machen und sich ausreichend mutige Anleger finden, könnte sich die Branche auf diese Weise am eigenen Schopf aus dem Morast ziehen, ohne Anleger zu „Nachschüssen“ zwingen zu müssen. Im Gegenteil: Wenn sich die Märkte wieder normalisiert haben, wird sich der eine oder andere Anleger vielleicht sogar darüber ärgern, dass er 2010 die vorgeschlagenen Maßnahmen als Zumutung statt als Chance empfunden hat und der Bitte nach frischem Geld nicht nachgekommen ist.

Fotos: Shutterstock, Nachmann Rechtsanwälte, BMS Rechtsanwälte, Gebab

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