Ombudsstelle verbucht regen Zulauf

Die Beschwerdestelle für Anleger geschlossener Fonds baut ihren Wirkungsbereich weiter aus. Zum 18. November 2010 hat sich die Zahl der an das Ombudsverfahren angeschlossenen Unternehmen auf über 300 erhöht. Zusammen mit den 42 Mitgliedern des Branchenverbands VGF nehmen damit 343 Anbieter, Fondsgesellschaften und Treuhänder teil.

justiceBesonders in den letzten sieben Monaten registrierte die Schlichtungsstelle einen deutlichen Anstieg der angeschlossenen Unternehmen. Seit März 2010 kletterte die Zahl der Mitglieder von 264 auf aktuell 343 Gesellschaften. In diesem Zeitraum haben sich zudem weitere Mitglieder der Ombudsstelle dazu entschieden, ausgewählte Altfonds anzuschließen, teilt die Ombudsstelle mit.

Geschäftsführerin Stefanie Perner wertet diese Entwicklung als äußerst positiv. „Die Vielzahl der angeschlossenen Gesellschaften erhöht die Zuständigkeit und den Wirkungskreis der Ombudsstelle. Wir können so in immer mehr Streitfällen Anlegern und Anbietern geschlossener Fonds helfen“, erklärt die Rechtsanwältin. Perner glaubt, dass es langfristig einen deutlichen Beitrag zur Imageverbesserung der Branche leistet, wenn Bekanntheitsgrad und Stellenwert der Ombudsstelle zunehmen.

Durch ihren Anschluss ermöglichen die Unternehmen ihren Anlegern in Streit- und Beschwerdefällen ein kostenfreies, objektives und unbürokratisches Schlichtungsverfahren. Die Ombudsstelle wurde auf Initiative der im Branchenverband VGF organisierten Unternehmen eingerichtet und ist die einzige Beschwerdestelle für den Markt der geschlossenen Fonds.

Seit ihrer Gründung im März 2008 sind bis zum jetzigen Zeitpunkt bei der Ombudsstelle 282 Anfragen eingegangen, wobei lediglich in 58 Fällen eine Zuständigkeit der Ombudsstelle bestand, so die Einrichtung. Hiervon seien 49 Fälle geprüft und abgeschlossen. In 20 der 49 Anfragen stellten sich die Beschwerden als unzulässig heraus. Neun Fälle befinden sich laut Ombudsstelle derzeit noch in der Bearbeitung.

„Besonders erfreulich ist, dass wir in 13 Fällen eine frühzeitige Einigung erzielen konnten, so dass kein Schlichtungsspruch erlassen werden musste“, so Geschäftsführerin Perner. Typische Beschwerdegründe seien unter anderem vermutete Prospektfehler, Kündigungen der Beteiligung und Kontroll- und Auskunftsrechte. (hb)

Foto: Shutterstock

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