Prospektnachträge führen Berater auf gefährliches Terrain

Brenneisen fordert indes Haftungsfreistellungen seitens der Initiatoren ein: „Diese beziehen sich, unabhängig von Zeitpunkt des Anspruchs, auf rechtskräftig festgestellte Ansprüche gegenüber uns beziehungsweise den mit uns kooperierenden Vermittlern.“ Dabei verfügt die Vertriebsseite durchaus über schlagkräftige Argumente. „Halten sich die Emissionshäuser diesbezüglich zurück, obliegt es uns und unseren Vermittlern, ob eine Zusammenarbeit bei diesen Häusern dann weiter zu empfehlen ist“, positioniert sich Brenneisen.

MPC-Vorstand Betz kennt beide Seiten der Medaille

Als Ergänzung zur Haftungsfreistellung verlangt er eine zusätzliche Erklärung der Emissionshäuser, dass diese auf die Sechsmonatsfrist verzichten, und so die gesetzliche Prospekthaftung unabhängig vom Beitrittszeitpunkt des Anlegers übernehmen. Als nach eigenen Angaben erster Initiator hat das Hamburger Emissionshaus MPC Capital einen solchen Verzicht gegenüber Vertrieb und Anlegern erklärt. Inzwischen haben auch die Emissionshäuser Wattner sowie Voigt & Collegen bei ihren aktuellen Fonds nachgezogen.

Dass ausgerechnet MPC auf Initiatorenseite den ersten Schritt macht, kommt nicht von ungefähr. Der neue Vorstand Alexander Betz stand als Chef der Efonds-Group noch bis zu seinem Wechsel Anfang April auf Seiten der Vertriebskoordinatoren und ist daher gut vertraut mit der Haftungsproblematik. Macht das Beispiel MPC Schule, wäre diese Gefahr im Vertrieb geschlossener Fonds entschärft. Allerdings auch nur dann, wenn die Emissionshäuser auch zahlen können, was bei vielen Haftungsprozessen gegen Berater wohl schon nicht mehr der Fall sein dürfte.

Fotos: Votum, VGF, Bafin, Shutterstock

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