AIFM-Entwurf: VGF warnt vor unsachgemäßer Regulierung

Dennoch sieht der Verbandschef weiteren entscheidenden Nachbesserungsbedarf: Neben der faktischen Gleichbehandlung von geschlossenen Fonds und hoch spekulativen Hedge-Fonds, kritisierte Romba auch eine mit drei Jahren nach Inkrafttreten zu kurz gestaltete Bestandsschutzregel für ältere Beteiligungsangebote, die zum Zeitpunkt ihrer Konzeption und ihres Vertriebsstartes gar nicht die zusätzlichen Kosten aus einer AIFM-Regulierung einkalkulieren konnten. Diese Zusatzbelastungen müssten letztlich in Form einer Renditeminderung an die Anleger weitergereicht werden.

Bis es soweit ist, wird es jedoch noch dauern: Im Frühsommer werden die Verhandlungen zwischen den EU-Organen Rat, Parlament und Kommission zum Richtlinienentwurf beginnen, so dass mit einem Inkrafttreten der Richtlinie nicht vor dem 1. Januar 2011 zu rechnen sein dürfte. Erst dann beginnt die zweijährige Umsetzungsfrist der Mitgliedsstaaten.

Insgesamt ließe sich die Anlageklasse auf nationaler und internationaler Ebene nur durch ein Spezialgesetz sachgerecht regulieren, so das Credo des VGF-Chefs.

Gleichzeitig bringt er auf den Punkt, was die Mitglieder seines Verbandes denken: „Wir reden immer von der Realwirtschaft. Geschlossene Fonds investieren in diese Realwirtschaft. Sie schaffen dauerhafte Anlageobjekte und keine hybriden Finanzstrukturen. Wer Sachwertinvestitionen zu sehr mit Regulierungsanforderungen unpassender Art belastet, darf sich am Ende nicht wundern, wenn die Realinvestitionen dann auch zurückgehen.“ (af)

Foto: VGF

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