AWD wehrt sich gegen Vorwurf der Falschberatung

AWD hat inzwischen Stellung zu den Vorwürfen bezogen. Das Unternehmen verweist darauf, dass es sich bei geschlossenen Fonds um unternehmerische Beteiligungen handelt. Dies – und das damit eingegangene unternehmerische Risiko – sei den Anlegern mündlich wie schriftlich erläutert worden.

Nach AWD-Darstellung lagen die Verkaufsprospekte deutlich oberhalb des seinerzeit branchenüblichen Standards und enthielten alle wesentlichen Informationen über die Konzeption, die Besonderheiten sowie über die mit einer Anlage verbundenen Chancen und Risiken.

Sogar der Bundesgerichtshof habe bestätigt, dass der Verkaufsprospekt hinreichend über die wirtschaftlichen Risiken aufkläre. „Soweit sich AWD mit dem Vorwurf der Fehlberatung gerichtlich befassen musste, sind diese Vorwürfe von Seiten der Gerichte nicht bestätigt worden“, heißt es aus Hannover.

Außerdem weist der Finanzvertrieb darauf hin, die nun als brisant dargestellten Informationen zu den Dreiländer-Fonds bereits vor zehn Jahren Finanztest und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben. (ks)

Foto: AWD

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
7 Comments
Inline Feedbacks
View all comments