Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Beteiligungsvertrieb

In der Opposition sieht man das naturgemäß anders. Die finanzpolitische Sprecherin Nicolette Kressl und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling teilten im Anschluss an die Kabinettssitzung mit, es sei der FDP und der Finanzlobby zu verdanken, dass der graue Kapitalmarkt nur unzureichend reguliert und beaufsichtigt werden soll. Die Bundesregierung zeige sich bei der Verbesserung des Anlegerschutzes „unbelehrbar“.

Die Regelungen waren zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium höchst umstritten und sind entgegen ursprünglichen Planungen nicht Teil des jüngst vom Parlament beschlossenen Anlegerschutzgesetzes. Wirtschaftsminister Brüderle hatte sich erfolgreich gegen die ursprünglichen Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gewehrt, den Beteiligungsvertrieb künftig der Finanzaufsicht zu unterstellen. Stattdessen wird er nun von den Gewerbeämtern überwacht.

Kritik gibt es deshalb auch von den Vertretern der Kreditwirtschaft. Als erstes meldete sich der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) stellvertretend für die dortigen Volks- und Raiffeisenbanken zu Wort. Präsident Stephan Götzl hält die Kontrolle für unzureichend: „Vom Gesetzesentwurf bin ich enttäuscht. Ich habe erwartet, dass künftig auch die freien Vermittler der Bafin unterstellt werden. Das hat die Bundesregierung nicht erreicht und Verbraucherinteressen aus koalitionstaktischen Erwägungen geopfert.“

Zufrieden zeigte sich indes der Branchenverband VGF, der die Interessen der Emissionshäuser vertritt. „Mit dem Gesetzentwurf wird die Transparenz des Marktes gezielt erhöht, dem Anlegerschutz wird Rechnung getragen. Die praxisnahen Regelungen können marktadäquat umgesetzt werden“, erklärte Hauptgeschäftsführer Eric Romba. (hb)

Foto: Bundestag

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