Keine Angst vor Bewertungen

Die jährliche Bewertungspflicht für geschlossene Fonds wird vermutlich schneller kommen, als bislang erwartet. Spätestens mit der Umsetzung der AIFM-Richtlinie werden Fondsgesellschaften verpflichtet, ihre Assets beziehungsweise Fondsanteile jährlich zu bewerten. Vieles spricht jedoch dafür, dass diese Pflicht schon früher durch das geplante Vermögensanlagegesetz eingeführt wird.

Gastkommentar von Einar Skjerven, Industrifinans

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Einar Skjerven, Industrifinans

Nicht wenige Fondsanbieter sehen diese Bewertung skeptisch, weil damit scheinbar ein wichtiges Argument für den geschlossenen Fonds an Überzeugungskraft verliert, nämlich die Wertbeständigkeit. Da bislang bei den meisten Fondsgesellschaften keine regelmäßige Bewertung der Assets erfolgt ist, waren Wertschwankungen für den Anleger unsichtbar. Das heißt aber natürlich nicht, dass es sie nicht gab, nur waren sie allenfalls indirekt sichtbar – etwa wenn Ausschüttungen reduziert wurden oder gar wegfielen. Doch selbst in solchen Fällen gaben sich manche – wirtschaftlich vielleicht weniger erfahrene – Anleger der Illusion hin, der Wert des Fondsanteils selbst sei ja noch unverändert gegeben.

Dieser Illusion wird niemand mehr erliegen können, wenn es für Fonds Pflicht wird, regelmäßig die Immobilien beziehungsweise den Wert der Fondsanteile ermitteln zu lassen. Grundsätzlich bedeutet dies vor allem eine Erhöhung der Transparenz für den Anleger und ist deshalb zu begrüßen. Denn nach den wirtschaftlichen Turbulenzen der vergangenen Jahre erwartetet das Gros der Anleger, dass sie regelmäßig über die Entwicklung ihres Investments unterrichtet werden.

Zu den Informationspflichten der Fondsgesellschaften gegenüber ihren Anlegern gibt es derzeit aber keine rechtsverbindliche Grundlage – es sei denn, ein Fonds befindet sich noch in der Platzierungsphase. So lange eine geschlossene Beteiligung noch nicht ausplatziert ist, müssen grundlegende Änderungen der wirtschaftlichen Situation des Fonds in einem Nachtrag zum Fondsprospekt mitgeteilt werden.

Dass Fehlen weiterer Standards bewirkt, dass viele Initiatoren die Anlegerinformation bislang vernachlässigen. Im Extremfall kann das dazu führen, dass die Anleger von der prekären Lage eines Fonds aus der Zeitung erfahren. Tritt dieser Fall ein, verlieren die Investoren in der Regel das Vertrauen in das Fondsmanagement.

Die jährliche Wertermittlung kann das Vertrauen in das Fondsmanagement nur stärken. Doch sollten sich die Fondsgesellschaften keineswegs auf die gesetzlich vorgeschriebene Anlegerinformation beschränken, sondern über die jährliche Wertermittlung hinaus noch möglichst ein Plus an Transparenz bieten.

Seite 2: Offensiv transparent

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