Leistungsbilanzen: IDW-Standard zur Unzeit

Nun also doch: Nach mehr als fünf Jahren Bedenkzeit hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Anfang Oktober den Entwurf für einen Prüfstandard für Leistungsbilanzen der Anbieter geschlossener Fonds veröffentlicht. Nicht wenige Initiatoren werden ihre Soll-Ist-Vergleiche nun anpassen müssen.

Cash.-Kolumnist Stefan Löwer
Cash.-Kolumnist Stefan Löwer

An sich wäre ein solcher Standard eine gute und notwendige Sache, doch er kommt mit epochaler Verspätung und zur Unzeit. Und er bedeutet eine weitere Belastung für die Branche.

Drehen wir die Welt zurück in das Jahr 2007. Geschlossene Fonds strotzen vor Kraft. Die Anlegergelder sprudeln. Die Leistungsbilanzen – insbesondere der Schiffsfondsanbieter – weisen glänzende Ergebnisse aus und werden immer umfangreicher. Sie sind das Aushängeschild für jeden seriösen Initiator.

Das Thema schien vergessen

Leistungsbilanzen sind 2007 ein Riesen-Thema. Mitte des Jahres verabschiedet der Branchenverband VGF einen Standard für seine Mitglieder. Gleichzeitig werden Planungen des IDW bekannt, endlich einheitliche Regelungen zu entwickeln, wie die Wirtschaftsprüfer (WP) eine Leistungsbilanz zu prüfen haben und welche Informationen diese dafür enthalten muss. Denn jeder WP prüft, was und wie er (oder sein Auftraggeber) will.

So ist es bis heute. Denn nichts passiert. Der Arbeitskreis der WP zu dem Thema beißt sich dem Vernehmen nach an Details und Haftungsfragen fest. Spätestens ab September 2008 treten andere Themen in den Vordergrund. Die Sache scheint vergessen.

Vier Jahre später liegt die Branche am Boden. Die Finanzkrise nimmt und nimmt kein Ende, reihenweise Schiffsfonds fahren in die Pleite und das Letzte, was interessiert, sind neue Formalien für Leistungsbilanzen.

Stattdessen kämpfen die Anbieter um die Existenz ihrer Fonds (zum Teil auch um die eigene) und müssen sich daneben noch mit allerlei Regulierungsvorhaben und kryptischen Abkürzungen wie KAGB, AIFM, PIBs oder VIBs herumschlagen.

Ausgerechnet jetzt springt das IDW hinter dem Busch hervor und wirft ein weiteres Kürzel in den Ring: IDW EPS 902, den Entwurf für einen Standard zur „Prüfung des Soll-Ist-Vergleichs in Leistungsnachweisen über durchgeführte Vermögensanlagen“. Den längst vergessenen Leistungsbilanz-Standard also.

Nur geprüfte Fondsabschlüsse als Basis

Auf den ersten Blick sieht er wenig dramatisch aus. Der IDW-Entwurf umfasst inklusive Anhang lediglich zwölf Seiten und geht kaum über den VGF-Standard hinaus. Doch dieser ist bislang nur für die Verbandsmitglieder (selbst-)verpflichtend und auch diese interpretieren ihn zum Teil recht großzügig.

Seite zwei: IDW trifft KAGB

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