BCA bietet Freistellungskonzept

Durch das KAGB erfährt der Markt für geschlossene Fonds gerade den größten Umbruch seines Bestehens. Der BCA-Konzern bietet seit Anfang des Jahres ein neues Konzept an, mit dem alle Pool- sowie Haftungsdach-Partner plausibilitätsgeprüfte Produkte objekt- und anlegergerecht anbieten können.

Oliver Lang, BCA
Oliver Lang, BCA

„Für Anleger ist die Beimischung von Sachwerten im Depot in diesen unruhigen Finanzzeiten, die geprägt sind von einer extrem lockeren Geldpolitik und finanzieller Repression, wichtiger als je zuvor“, sagt Oliver Lang, Mitglied des Vorstandes der BCA AG und der BfV Bank für Vermögen AG.

Wer in Erneuerbare Energien, in Infrastruktur oder auch in ein breit gestreutes Immobilien-Portfolio investieren will, kommt an den ehemaligen geschlossenen Fonds, heutigen geschlossenen Investment-KGs, nicht vorbei.

Doch der Markt ist wenig transparent und es gab immer wieder Produkte und Anbieter, die ihre Renditeversprechen nicht erfüllen konnten. Eine gründliche Prüfung der Anbieter solcher Produkte, der Investitionsobjekte und die Einschätzung der Wirtschaftlichkeit sind deshalb entscheidend.

Mehr Sicherheit und Transparenz

„Die verstärkte Regulierung dieses Bereichs wird nun aber im Sinne der Anleger und Berater für mehr Sicherheit und Transparenz sorgen“, ist Lang überzeugt.

„Ich gehe davon aus, dass sich der Markt für Sachwertanlagen weiter konsolidieren wird und jene Anbieter, die in der Lage sind, die harten Regulierungskriterien zu erfüllen, gestärkt daraus hervorgehen werden“, so Lang.

Hohe Anforderungen an Vermittler

Um den Schutz der Anleger weitergehend zu verbessern, wurden auch die Finanzanlagenvermittler durch die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) mit der ausführlichen Umsetzung des § 34f Gewerbeordnung (GewO) stärker in die Pflicht genommen.

Die Finanzberater sind dazu verpflichtet, eine eigene Plausibilitätsprüfung durchzuführen, objekt- und anlegergerecht zu beraten, gesetzeskonforme Beratungsunterlagen zu verwenden und Produkte nach Risikoklassen zu klassifizieren, um somit eine Geeignetheitsprüfung für den Kunden durchzuführen.

Haftungsfreistellung

„Alle diese Aufgaben sind für Finanzberater schwer oder nur mit sehr hohem Aufwand zu erfüllen“, erläutert Lang. Daher bietet der BCA-Konzern für seine Pool- sowie Haftungsdachpartner ein innovatives Konzept unter anderem mit Anspruch auf Haftungsfreistellung.

Der BCA-Konzern stellt für jedes auf Plausibilität geprüfte Produkt neben der Beratungsdokumentation ein Produktberatungs-Protokoll zur Verfügung.

„Für Vermittler, die dieses Protokoll nutzen und ordnungsgemäß dokumentieren, übernimmt die Rückdeckungsversicherung die Freistellung von aus fehlerhafter Anlageberatung resultierenden Haftungs- sowie Schadenersatzansprüchen“, sagt Lang.

Finanzberater müssen ferner die Sachwertanlagen in fünf Risikoklassen nach dem „Gesetz über den Wertpapierhandel“ (WpHG) von ‚konservativ‘ bis ‚dynamisch‘ einstufen.

Sie haften dafür, dass das Produkt dieser Risikoklasse entspricht und für den Kunden geeignet ist. Der BCA-Konzern bietet die auf Plausibilität geprüften Produkte deshalb mit der jeweiligen WpHG-Risikoklasse an.

Darüber hinaus bietet der BCA-Konzern seinen Partnern eine regulierungskonforme Archivierung aller Produkt- und Beitrittsunterlagen mit rechtssicherer Datumsklarheit an. (mh)

Foto: BCA

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments