Spanien reformiert System zur Einspeisevergütung

Die Entscheidung darüber, ob die „vernünftige Rentabilität” ab Beginn der Einspeisung oder erst ab Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes zu berechnen sein wird, steht noch aus. Ihre Höhe soll drei Prozent über spanischen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von zehn Jahren liegen, also derzeit bei rund 7,5 Prozent. „Erst wenn die Durchführungsgesetze vorliegen, lässt sich sagen, wie gravierend die Reformen sein werden und ob sie rückwirkend gelten”, betont Rechtsanwalt Christoph Himmelskamp von Rödl & Partner Barcelona. „Schon jetzt ist klar, dass sich Anlagenbetreiber und Fondsgesellschaften, die mit Renditen von zehn bis teilweise 25 Prozent kalkuliert haben, auf tiefe Einschnitte gefasst machen müssen.”

Die Kalkulation der Zuschüsse soll auf dem Modell einer standardisierten Anlage erfolgen, unabhängig von den individuellen Kosten, die der Betreiber bei Errichtung und Betrieb hat. Da viele davon als Kleinanlagen mit 100 Kilowatt konzipiert wurden, werden viele Umstrukturierungen erfolgen müssen. Auch Kürzungen bei Qualität und Wartung sowie der Versuch, Pachtzahlungen für das Gelände zu reduzieren, auf dem die Anlagen errichtet wurden, sind zu erwarten.

Rückwirkung nicht ausgeschlossen

„Wenn man bedenkt, dass Fotovoltaikanlagen aus den Jahren 2007 und 2008 etwa 460 Euro pro Megawattstunde als gesicherten Tarif erhalten haben, die Marktpreise sich in Spanien im April aber bei 18,7 Euro pro Megawattstunde eingependelt haben, kann man sich vorstellen, dass die Kürzungen für die Anlagenbetreiber drastisch ausfallen dürften”, erklärt Abegg. „Auf spanische und internationale Banken, die geschätzte 22 Milliarden Euro Fremdkapital in den Erneuerbare Energien-Sektor in Spanien investiert haben, dürften Kreditausfälle zukommen.” Bereits jetzt haben internationale Fonds Schiedsgerichtsklagen gegen den spanischen Staat wegen Verletzung internationaler Investitionsschutzvereinbarungen angekündigt. „Die neuen Regelungen dürften eine Klagewelle auslösen. Im Dialog mit dem Energiesektor hätte man hier sicher zu für alle Seiten besseren, einvernehmlichen Lösungen kommen können”, meint der Anwalt. (af)

Foto: Shutterstock

 

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