KAGB: Die wundersame Wendung

Die Regulierung erreicht damit einmal mehr das Gegenteil von dem, was sie eigentlich wollte. Die seriösen Marktteilnehmer, die solide Fonds mit langfristigen Mietverträgen oder klarer Investitionsstrategie anbieten, werden in ein enges Korsett gezwängt und mit einer gewaltigen, weit überwiegend unnützen Bürokratie überzogen.

Keinerlei Regeln gelten hingegen weiterhin für jene Anbieter und Fonds, die man eigentlich treffen wollte: Etwa wilde Blind Pools ohne Investitionskriterien, hochriskante Betreibermodelle oder Unternehmensbeteiligungen mit vagen Erfolgsaussichten. Zockerfonds bleiben ohne staatliche Aufsicht und ohne Befähigungsnachweis der Anbieter erlaubt.

Nun ist es schon mehr als ungewöhnlich, dass die BaFin den Entwurf für ein Auslegungsschreiben zu einem Gesetz in die Welt setzt, das noch gar nicht beschlossen wurde. Das KAGB ist weiterhin nur ein Entwurf. Zudem bezieht sich das BaFin-Schreiben zum Teil auf ein Konsultationspapier der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA, das ebenfalls noch nicht in der finalen Fassung veröffentlicht wurde. Ob das alles tatsächlich so kommt, bleibt deshalb höchst ungewiss.

Politik und Behörden im Regulierungsgestrüpp verheddert

Doch bereits der Entwurf des BaFin-Schreibens macht mehr als deutlich: Behörden und Politiker haben sich mittlerweile rettungslos in ihrem eigenen Regulierungsgestrüpp verheddert.

Schließlich wird der Begriff des Investmentvermögens nicht zufällig in Paragraf 1, Absatz 1, Satz 1 des KAGB definiert, also als allererstes. Er ist die Basis für das gesamte Regulierungs-Ungetüm, das inklusive Begründung mittlerweile 580 Seiten umfasst. Wenn schon der Versuch einer Erläuterung des zentralen Begriffes der Gesetzgebung zu solch grotesken Ergebnissen führt: Was ist dann wohl von dem Rest zu erwarten?

Und noch etwas: Falls Bundesrat und Verbraucherschützer sich bei der Begrenzung des Fremdkapitalanteils auf 30 Prozent des Investitionsvolumens doch noch durchsetzen sollten, dürfte auch dieser Schuss nach hinten losgehen.

Denn in diesem Fall werden wohl wenigstens einige der Anbieter auch aus dem seriösen Teil des Marktes ihre Fonds so umgestalten, dass sie nicht unter das KAGB und seine Produktregeln fallen. Und das heißt: Weniger Absicherung durch langfristige Verträge oder fixierte Investitionskriterien, entsprechend höhere Risiken und am Ende wieder einmal: Weniger statt mehr Anlegerschutz.

Stefan Löwer ist Chefanalyst der G.U.B., Deutschlands ältestem Analysehaus für geschlossene Fonds, und begleitet den Themenbereich geschlossene Fonds in der gesamten Cash.-Unternehmensgruppe. Als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst beobachtet Löwer die Branche und ihre Produkte insgesamt bereits seit mehr als 15 Jahren.

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
5 Comments
Inline Feedbacks
View all comments