BAI fordert Klarheit zum steuerlichen Begleitgesetz des KAGB

Drei Tage vor dem Inkrafttreten des AIFM-Umsetzungsgesetzes KAGB ist das steuerliche Begleitgesetz noch nicht in trockenen Tüchern. Mit einer Verabschiedung sei zudem erst nach der Bundestagswahl 2013 zu rechnen, moniert der Bundesverband Alternative Investments (BAI) in Bonn.

Verbandsgeschäftsführer Frank Dornseifer

Der BAI als assetklassen- und produktübergreifende Interessenvertretung hat den gesamten Gesetzgebungsprozess konstruktiv und kritisch begleitet. „Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie ist ein Meilenstein für die deutsche Fondsbranche und deutsche Fondsanleger. Alle Arten von Anlegern suchen im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld nach sinnvollen Anlagen, mit denen im Portfolio Risiken reduziert und die Rendite gesteigert werden können“, so Verbandsgeschäftsführer Frank Dornseifer. Vieles spricht dafür, dass alternative Investmentfonds in der Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen. Allerdings: Das steuerliche Begleitgesetz sei weiterhin in der Schwebe und auch die Rahmenbedingungen für eine der bedeutendsten Anlegergruppen in Deutschland, der Versicherungswirtschaft, werden nach Information des Verbands nicht mehr vor der Bundestagswahl an die neuen Gegebenheiten angepasst.

Achim Pütz, erster Vorsitzender im BAI, fügt hinzu: „Ob es Deutschland geschafft hat, mit dem KAGB notwendige Impulse für den Fondsstandort Deutschland zu setzen, muss sich allerdings noch zeigen“. Konzeptionelle Schwächen, auf die der BAI immer wieder hingewiesen hat, wurden vom Gesetzgeber leider nicht immer beseitigt“. Vieles werde nun davon abhängen, wie schnell es dem deutschen Gesetzgeber gelingt, zügig auch das steuerliche Begleitgesetz zu verabschieden. „Wir können es uns in Deutschland nicht leisten, ein solch wichtiges Gesetz in die nächste Legislaturperiode zu verschieben“, warnt Pütz. Eine weitere Verschiebung würde nur konkurrierenden Fondsstandorten zu Gute kommen. (af)

Foto: BAI

 

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