KAGB: Mut zu weitreichenderen Maßnahmen

Etwas mehr als zwei Monate ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) nun in Kraft, und langsam zeichnen sich die Dimensionen seiner Umsetzung in der Praxis ab.

Gastbeitrag von Dirk Hasselbring, Hamburg Trust

KAGB Hasselbring
„Wir werden vor weiteren Überraschungen und Zweifeln nicht gefeit sein.“

Die Reaktionen in der Branche auf das Gesetz waren zwar zunächst überwiegend positiv. Was es jedoch heißt, dass sich der geschlossene Fonds nun auf Augenhöhe mit anderen regulierten Produkten befindet, wird vielen Häusern erst nach und nach wirklich bewusst.

Rauer Wind für Sachwertanlagen

Bis diese Augenhöhe auch tatsächlich hergestellt ist, wird es noch eine Weile dauern und für nicht wenige ein schmerzhafter Prozess sein. Der geschlossene Fonds ist aus dem Schatten des Waldes auf die offene Ebene getreten, und wer den dort wehenden rauen Wind nicht meistert, wird nicht bestehen können.

Dabei meine ich nicht die eine oder andere juristische Unklarheit beziehungsweise strittige Frage, die sich bei der Umsetzung einer europäischen Vorgabe in nationales Recht ergeben. Das bleibt bei einem Gesetzeswerk mit 355 Paragraphen und weiteren 27 in der Folge zu ändernden Bundesgesetzen beziehungsweise Rechtsverordnungen, wie es das KAGB ist, gar nicht aus.

Branche vor weiteren Überraschungen nicht gefeit

Als Beispiele seien hier nur die jüngsten Erörterungen zur Einordnung „operativ tätiger Unternehmen“, bei der Bezugsgröße für die Höhe der Fremdfinanzierung oder die Abgrenzung von offenen und geschlossenen Investmentvermögen genannt. Letzlich werden aber auch diese Themen früher oder später geklärt sein, wobei wir vor weiteren Überraschungen und Zweifeln nicht gefeit sein werden.

Was ich meine, ist die Performance der bisherigen Emissionshäuser als wirkliche Investment-, Asset- und Portfoliomanager, denn dies erwarten die Anleger in der regulierten Welt von ihnen.

Worauf es dabei ankommt, ist die qualitative Auswahl und Bewirtschaftung der Assets durch einen Fondsmanager, der ein substanzielles Interesse an einer guten Performance der Beteiligung während und am Ende der Laufzeit hat, sowie höchstmögliche Transparenz.

Reporting-Standards immer noch niedrig

Was letztere betrifft, so ist im aktuellen KAGB-Entwurf zwar ein erster Schritt getan, wenn beispielsweise künftig die Immobilien von geschlossenen Fonds regelmäßig bewertet werden sollen. Das wird jedoch nicht ausreichen, zumal keine Unabhängigkeit der Bewerter vorgeschrieben ist.

Im institutionellen Immobiliengeschäft sowie von börsennotierten Gesellschaften sind die Anleger ungleich höhere Reporting-Standards gewohnt. Wie dort, so werden sie auch von geschlossenen AIF künftig fondsbezogene Quartalsberichte erwarten, um die Qualität des Asset- und Property Managements einschätzen zu können.

Diese Berichte sollten über den Zustand des Investments informieren sowie anhand von Soll/Ist-Vergleichen über die wirtschaftliche Entwicklung, Sondereinflüsse und die Entwicklung des Standortes berichten, und somit für einen kontinuierlichen Informationsfluss sorgen.

Dabei sollte sich jeder Bericht auf die jeweilige Einzelanlage konzentrieren, um den Investor gezielt über seine Beteiligung zu informieren. Jedem Anleger wird die Möglichkeit eingeräumt, diese Berichte postalisch oder per Internet abzurufen.

Leistungsbilanzen sollten zur Jahresmitte erscheinen

Ein weiterer Aspekt bezieht sich auf die Leistungsbilanz als wesentliche Vergleichs- und Entscheidungshilfe für Investoren. Um auch hier mit den börsennotierten Gesellschaften gleichzuziehen, sollten diese künftig nicht erst Ende September des Folgejahres erscheinen, wie derzeit noch vom Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen, dem ehemaligen Verband Geschlossener Fonds, vorgegeben, sondern bereits bis zur Jahresmitte.

Allein dies ist schon ambitioniert, wenn man bedenkt, dass im vergangenen Jahr nur 29 der 41 VGF-Mitglieder ihre Leistungsbilanzen fristgemäß veröffentlicht haben.

Radikale Umgestaltung der Gebührenstruktur

Sicherlich – das bedeutet für die Häuser einen wesentlich erhöhten Aufwand an Zeit und Geld, aber auch ein mentales Vorwagen in bislang nicht gekannte Regionen. Dennoch werden das neben der Objektakquise die wirklichen Herausforderungen der nächsten Wochen und Monate sein, abgesehen von einer radikalen Umgestaltung der Gebührenstruktur, die eher mittelfristig auf die Tagesordnung kommen wird.

Unternehmen, die diese Standards effizient und kostengünstig realisieren können, werden einen entscheidenden Vorteil in der Akquisition der Investorengelder haben.

Autor Dirk Hasselbring ist Vorsitzender der Geschäftsführung der Hamburg Trust REIM Real Estate Investment Management GmbH.

Foto: Hamburg Trust & Shutterstock

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