Solarparks: Standortgemeinden profitieren von höheren Steuereinnahmen

Die Solarwirtschaft begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesrates, nach der Gewerbesteuereinnahmen aus Solarparks künftig der Standortgemeinde des Parks und nicht der des Anlagenherstellers zufließen.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands BSW-Solar

Bislang fließen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer allein an die Gemeinde, in der der Solaranlagenbetreiber ansässig ist. Zukünftig sollen 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen der Standortgemeinde und 30 Prozent der Betreibergemeinde zugutekommen. Die Regelung gilt zunächst für die nach dem 30. Juni 2013 in Betrieb genommenen Solaranlagen. Nach einer Übergangszeit von zehn Jahren wird sie auf alle Solaranlagen ausgeweitet. Grund: Den beteiligten Kommunen soll ausreichend Zeit gegeben werden, um sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen.

„Dies stärkt die Identifikation von Bürgern mit großen Energiewende-Projekten“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. Der Branchenverband hatte sich lange dafür eingesetzt, dass Kommunen, auf deren Gebiet Solarparks errichtet werden, auch von den Steuereinnahmen profitieren. (af)

Foto: BSW-Solar

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