Geschlossene Investmentvermögen: Weg vom grauen Markt

Weg vom „grauen Kapitalmarkt“ und hin zum voll regulierten Finanzinstrument: Geschlossene Investmentvermögen haben durch die hohen Anforderungen der Regulierung enorm gewonnen. Und trotz der drastischen Reduzierung der Vermittleranzahl, sind die Straffung der organisatorischen Abläufe auch weiterhin als positiv zu bewerten.

Die Brenneisen-Kolumne

Es hat eine Harmonisierung der verschiedenen Investmentvermögen-Vertriebswege mit einer Angleichung der regulatorischen Verhältnisse und Beratungspflichten stattgefunden.

Im vorangegangenen Teil dieser Kolumne habe ich ausgeführt, dass nicht jeder Vermittler die anhaltenden Veränderungsprozesse im Finanzdienstleistungsmarkt mitgehen wird.

Die Vermittleranzahl hat sich nach den aktuellen Anmeldungen im neu eingeführten Register drastisch reduziert, weil einige den enormen administrativen Aufwand, die Dokumentationspflichten, die Notwendigkeit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und die jährliche Wirtschaftsprüfung nicht mehr tragen wollen oder können.

Verbleibende Vermittler gut vorbereitet

Ich sehe die neuen regulatorischen Pflichten für geschlossene Investmentvermögen weiterhin positiv und als Chance für die Branche. Die verbleibenden Vermittler und Berater als freie Makler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 d und f GewO stellen sich bewusst den Herausforderungen und sind bereits gut vorbereitet beziehungsweise entsprechend qualifiziert.

Der Kunde von heute erwartet zu Recht eine faire, umfassende und vor allem unabhängige Beratung. Das gilt nicht nur für den Bereich der Lebensversicherungen und offenen Investmentfonds, sondern auch für die ehemals geschlossenen Fonds – heute geschlossene Investment-KGs.

Regulierung geschlossener Investmentvermögen

Bei diesen Kapitalanlagen, die seit Jahrzehnten zu unserem Kerngeschäft gehören, waren die gewaltigsten Umbrüche und Regulierungsmaßnahmen zu verzeichnen. Geschlossene Investmentvermögen sind durch das am 22. Juli 2013 in Kraft getretene Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) gemeinsam mit offenen Investment-KGs auf einem einheitlichen Niveau reguliert und gehören nicht mehr zum so genannten grauen Kapitalmarkt. Sie stehen endlich da, wo sie hingehören – mit den offenen Investmentfonds auf einer Stufe.

Die Regulierung hat tiefgreifende Auswirkungen auf die gesamte Branche. Die Bafin schaut als Aufsichtsbehörde jetzt ganz genau hin. Sie prüft unter anderem die Zuverlässigkeit des Emissionshauses. Verfügt dieses über ausreichend Eigenkapital? Existiert ein entsprechendes Risikomanagement für sich und die verwalteten Fonds?

Zudem lizensiert und beaufsichtigt die Bafin die neuen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG). Es besteht die Pflicht zur regelmäßigen (mindestens jährlichen) Bewertung der verwalteten Vermögensgegenstände und die Pflicht einer unabhängigen Verwahrstelle als Kontrollinstanz der Fondsmanager. Halten sich die Emissionshäuser nicht an die genannten Anforderungen an Investmentvermögen, verlieren sie ihre Zulassung und dürfen ihre Produkte nicht mehr anbieten.

Seite zwei: Harmonisierung der verschiedenen Vertriebswege

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