Eigenheimzulage nicht mehr übertragbar

Die Eigenheimzulage soll nach ihrer zum 1. Januar 2006 geplanten Abschaffung nicht mehr auf ein Folgeobjekt übertragen werden können. Dies haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Finanzausschuss anlässlich der abschließenden Beratung ihres Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Eigenheimzulage beschlossen.

Wie der Bundestag mitteilt, wurde der Koalitionsentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen und soll am morgigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.

Damit erhält die staatliche Förderung für den Kauf oder Neubau von selbst genutztem Wohneigentum nur noch, wer bis zum Jahresende den Bauantrag gestellt oder den Kaufvertrag unterschrieben hat.

Nach dem geltenden Eigenheimzulagengesetz können die Häuslebauer innerhalb des achtjährigen Förderzeitraums ihre Zulage auf ein Folgeobjekt übertragen, wenn sie in dieser Zeit etwa aus beruflichen Gründen umziehen und ein neues Objekt erwerben.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments