GdW fordert Gesetz zur Abrisskündigung

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Berlin, plädiert für die Einführung einer gesamtdeutschen Abrisskündigung. Vor der für den 23. Februar 2005 vorgesehenen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erklärte GdW-Präsident Lutz Freitag seine Unterstützung für eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates.

„Um die in den Stadtumbauprogrammen vorgesehenen notwendigen Abriss- und Rückbaumaßnahmen durchführen zu können, brauchen die Wohnungsunternehmen eine verlässliche Rechtsgrundlage, um in außergewöhnlichen Problemfällen den absolut auszugsunwilligen Mietern eines überwiegend leer stehenden Wohngebäudes kündigen zu können“, so Freitag. Die jetzige Rechts- und Gesetzeslage gebe – trotz der seit 1. Mai 2004 auch in den neuen Ländern möglichen Verwertungskündigung – nicht die erforderliche Klarheit und Sicherheit für unvermeidbare Abrisskündigungen.

Auch für die Wohnungsunternehmen in den alten Ländern werde dieses Problem künftig an Bedeutung gewinnen. Eine bundeseinheitliche Regelung würde laut Freitag verhindern, dass sich Mieter ihre Auszugsbereitschaft teuer vergüten lassen. „Es darf nicht sein, dass einzelne Mieter mit spekulativem Blick auf hohe Entschädigungssummen den zwischen Kommunen und Wohnungsunternehmen in den Stadtentwicklungskonzepten vereinbarten und zeitlich festgelegten Abriss blockieren?, unterstrich Freitag. Dies führe neben einer erheblichen Verzögerung des Stadtumbaus auch dazu, dass die Wohnungsunternehmen die Belastungen aus der weiteren Bewirtschaftung der Gebäude nicht tragen könnten.

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