Objektverkäufe: Pauschale Steuer?

Die Steuerpläne der großen Koalition stoßen auf harte Kritik in der Immobilienbranche. Die geplante Änderung von Paragraf 23 Einkommensteuergesetz (EStG) sieht vor, dass Verkäufe von Aktien und Immobilien mit einem pauschalen Satz von 20 Prozent besteuert werden. Bisher sind diese Gewinne bei Aktien nach einer Spekulationsfrist von einem Jahr, bei Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei.

Der Berliner Immobilienverband Deutschland (IVD) kritisiert diese Pläne scharf und fordert, dass für Immobilien ein deutlich geringerer Steuersatz gelten müsse als für Aktien. ?In Frankreich und anderen Ländern werden zwar Veräußerungsgewinne von Immobilien auch besteuert, aber dort wird erstens die Inflation mit berücksichtigt und zweitens sinkt der Steuersatz, wenn Immobilien länger gehalten werden?, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD.

Der IVD wies zudem darauf hin, dass nach der geltenden Berechnungsweise des Veräußerungsgewinnes, als Differenz aus Verkaufspreis und Buchwert, erhaltene Abschreibungen für Immobilien nachversteuert würden. Dies würde manche Objekte für die Eigentümer quasi unverkäuflich machen.

Deshalb fordert der IVD, dass Veräußerungsgewinne künftig wieder als Differenz von Verkaufspreis und Kaufpreis berechnet werden. Dies galt vor dem 31. Juli 1995 und wird aktuell noch auf Immobilien angewendet, die vor diesem Zeitpunkt erworben wurden. Zudem müsse klargestellt werden, dass mögliche Änderungen von Paragraf 23 EStG nur für Objekte gelten, die nach dem 31. Dezember 2006 erworben werden.

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