Schrottimmobilien: EuGH stärkt Anleger

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein lang erwartetes Urteil zum Thema Schrottimmobilien gesprochen, das geprellte Anleger hoffen lässt. Zwar gibt
es demnach keinen grundsätzlichen Schutz für Käufer, die ihre Objekte in einer Haustürsituation erworben haben
(EuGH-Urteil Az. C-350/03 und C-229/04 vom 25.10.2005).

Dafür eröffnet sich Geschädigten eine andere Möglichkeit: Wenn der Vermittler den Käufer beim Abschluss des zugehörigen Darlehens nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat, muss der Kreditgeber nach Entscheidung der Richter das Risiko der gesamten Kapitalanlage tragen.

Das dürfte bei einem Großteil der abgeschlossenen Verträge der Fall sein. In den 90er Jahren vermittelten Immobilien-vertriebe mehreren hundertausend Bundesbürgern minder-wertige Sonder-AfA-Objekte in Ostdeutschland, meist zusammen mit einem Darlehensvertrag. Die Vermittlung erfolgte in der Regel im Wohnzimmer des Erwerbers.

Derartige Haustürgeschäfte darf der Käufer jedoch grundsätzlich innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen. Wurde er darüber bei Vertragsabschluss nicht informiert, so gilt dieses Recht sogar unbegrenzt. Das Problem: Dies betrifft nach deutschem Recht nicht den Immobilienkauf, sondern lediglich den Darlehensvertrag. Daher konnten geprellte Anleger bisher zwar den Kredit nachträglich kündigen, blieben jedoch auf der Immobilie sitzen.

Das Urteil des EuGH, dass der Kreditgeber das Risiko der gesamten Kapitalanlage zu tragen hat, könnte daher eine Möglichkeit auf Rückgabe der minderwertigen Objekte eröffnen. Die Luxemburger Richter stellten dies allerdings unter die Bedingung, dass der entstandene Schaden durch einen umgehenden Widerruf hätte vermieden werden können.
Daher sind möglicherweise Fälle ausgenommen, in denen der Immobilienkauf bereits vor dem Abschluss des Darlehens-vertrags beim Notar besiegelt wurde. Wie diejenigen konkret entschädigt werden, die nach dem EuGH-Urteil einen Anspruch darauf haben, werden zudem die deutschen Gerichte zu entscheiden haben.

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