Urteil gegen Bankgesellschaft Berlin

Das Landgericht Leipzig hat mit einem aktuellen Urteil erstmals gegen die Bankgesellschaft Berlin AG entschieden (Az.04 O 621/05). In dem vorliegenden Fall hatten Anleger von der mittlerweile insolventen Bast Bau GmbH eine so genannte ?Sorglos-Immobilie? erworben und gleichzeitig einen Kredit bei der Bankgesellschaft Berlin abgeschlossen. Die Richter entschieden nun, dass eine Bast Bau erteilte Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt und die Bankgesellschaft Berlin damit keinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens hat.

Das durch die Bremer Anwaltskanzlei Hahn, Reinermann & Partner (HRP) vertretene Ehepaar hatte eine 50 Quadratmeter große Wohnung in Leipzig für rund 443.000 Mark (226.500 Euro) erworben, bei einer späteren Versteigerung jedoch nur 17.000 Euro erlöst. Falls das Urteil nicht von einer höheren Instanz revidiert wird, sind die Kläger auch berechtigt, die gezahlten Zinsen und Tilgungsanteile zuzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzuverlangen.

HRP hat bereits weitere Klagen beim Landgericht Berlin eingereicht: ?Nach den von uns vorgenommenen Recherchen bestehen auch in zahlreichen Parallelverfahren sehr gute Chancen, die Ansprüche der geschädigten Bast-Bau-Anleger durchzusetzen?, ist Anwältin Dr. Petra Brockmann überzeugt.

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