Bundesratsauschüsse kritisieren REIT-Gesetz

Die Fachausschüsse Finanzen und Wirtschaft des Bundesrats lehnen die vorgesehene Ausklammerung von Wohnimmo-bilien aus dem REIT-Gesetz ab. In einer Stellungsnahme im Vorfeld der Plenarsitzung des Bundesrats am 15. Dezember 2006 geben sie zu bedenken, dass dies ?negative Auswirkungen auf den Wohnimmobilienmarkt? habe und den REIT als Finanzprodukt ?nachhaltig schwächen? würde.

Der Zentrale Immobilien-Ausschuss (ZIA), Berlin, unterstützt diese Kritik: ?So wie die Bundesratsausschüsse sind auch wir der Meinung, dass die zur Begründung der Ausklammerung vorgetragenen Mieterschutzerwägungen kaum nachvollziehbar sind?, so ZIA-Vorsitzender Dr. Eckart John von Freyend. Nur deutsche REITs dürften dann künftig keine Wohnimmobilien erwerben, während ausländische REITs, Private Equity Fonds und alle sonstigen in- und ausländischen Investoren dies ungehindert tun können. Somit wäre für die Mieter, die durch das deutsche Mietrecht ohnehin umfassend geschützt sind, nichts gewonnen.

Vielen Kommunen, die Wohnungsbestände veräußern wollen, würde nach Aussage der Bundesratsausschüsse außerdem die Möglichkeit genommen, über eine REIT-Beteiligung weiterhin indirekt Einfluss nehmen zu können. In den Empfehlungen der Ausschüsse heißt es dazu korrekt, die Kommunen müssten sich dann ?an einen anderen Investor wenden, der dann möglicherweise eine der gefürchteten ?Heuschrecken? ist?.

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