Schrottimmobilien: Rückgabe an Badenia

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Badenia Bausparkasse, Karlsruhe, in zwei Urteilen zur Finanzierung von Anlegeimmobilien zu Schadenersatz verurteilt (Az. 15 U 50/02 und 15 U 64/04). In beiden Fällen hatten die Kläger Anlageobjekte in Niedersachsen erworben, die von den Richtern als ?Schrottimmobilien? eingestuft wurden.

Verkäufer der Objekte war eine Wohnungsgesellschaft der Aachener und Münchener Gruppe, die Finanzierung erfolgte durch Badenia, die ebenfalls zur Aachener und Münchener Gruppe gehört. Als Vermittler traten Berater der mittlerweile insoventen Heinen & Biege-Gruppe auf.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Badenia in erheblichen Umfang Aufklärungspflichten gegenüber ihren Kunden verletzt hat. So wurden die Käufer verpflichtet, einem Mietpoolkonzept beizutreten, dass die Richter von vornherein als ?betrügerisch? einstuften. Zudem habe Badenia bewusst überhöhte Beleihungswerte für die Immobilien angesetzt, um die Vollfinanzierung überhöhter Kaufpreise zu rechtfertigen.

Das Urteil der Richter: Die Kläger werden von ihren Darlehensverpflichtungen gegenüber Badenia befreit, die Bausparkasse muss im Gegenzug die Immobilien zurücknehmen. Eine derartige Rückgabelösung wird von tausenden betroffenen Anlegern in ähnlichen Fällen angestrebt, wurde jedoch bisher von anderen Oberlandesgerichten abgelehnt. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ließen die Richter zu.

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