Abtretung von Krediten ist legal

Banken dürfen notleidende Kredite ohne Zustimmung der Darlehensnehmer an Dritte verkaufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem aktuellen Urteil entschieden (Az. XI ZR 195/05). Demnach stehen weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz einer solchen Transaktion entgegen.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar bereits im Jahr 1996 eine Eigentumswohnung und eine Gewerbeeinheit in Sachsen erworben und über eine Raiffeisenbank finanziert. Nachdem es Probleme bei der Rückzahlung gegeben hatte, trat letztere die Forderung an eine Verwertungsgesellschaft ab.

Der BGH entschied, dass dieser Verkauf eines notleidenden Kredits ohne Zustimmung des Darlehensnehmers wirksam ist. Allerdings könne ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht oder datenrechtliche Bestimmungen zu einem Schadenersatzanspruch des Kunden gegen die Bank führen. Hintergrund: In den vergangenen Jahren haben deutsche Banken notleidende Kredite in Milliardenhöhe an Finanzinvestoren veräußert. Ob auch der Verkauf von ordnungsgemäß bedienten Darlehen rechtmäßig ist, wird erst noch in anderen Fällen entschieden.

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