Ausländische Immobilien für G-REITs

Auch kurz vor der Verabschiedung bleibt das Gesetz zur Einführung von G-REITs (German Real Estate Investment Trusts) umstritten ? deutsche Wohnimmobilien dürften weitestgehend ausgeschlossen bleiben, einheimische REITs soll es jedoch erlaubt werden, im Ausland zuzuschlagen.

Am Mittwoch prallten während der Expertenanhörung im Finanzausschuss teils kontroverse Ansichten aufeinander. Einer der Hauptstreitpunkte: Wohnimmobilien. So forderte beispielsweise der Zentrale Immobilien-Ausschuss (ZIA), auch die Aufnahme von Bestandswohnimmobilien in einen REIT zu ermöglichen, was im aktuellen Gesetzentwurf ausgeschlossen ist. ?Derartige Sonderregelungen für Wohnungen gibt es weltweit in keinem einzigen anderen REIT-Gesetz?, sagte ZIA-Vorsitzender Dr. Eckart John von Freyend. Dagegen befürchtet der Deutsche Mieterbund ein ?Monopoly-Spiel? auf internationalen Finanzmärkten und fordert die völlige Ausklammerung von Wohnimmobilien aus deutschen REITs.

?Die Aufnahme ausländischer Wohnimmobilien in deutsche REITs hat eine reelle Chance, noch in das Gesetz einzufließen?, sagt der Vorsitzende des Finanzausschusses, Eduard Oswald (CDU), gegenüber cash-online. Er glaube jedoch nicht, dass in puncto deutsche Wohnimmobilien noch große Änderungen vorgenommen werden. Trotz der Debatte bei der Expertenhörung geht der CDU-Politiker von einer Einhaltung des Zeitplans aus. Dieser sieht vor, das Gesetz am 30. März durch den Bundestag zu verabschieden und rückwirkend zum 1. Januar einzuführen.

REITs ? das sind mit Steuervorteilen ausgestatte börsennotierte Immobiliengesellschaften ? sollen nach dem Willen der Bundesregierung für Bewegung im Immobilienmarkt sorgen und die Unternehmen dazu bewegen, ihre stillen Reserven zu heben. Die in 20 Ländern gängigen REITs schütten mindestens 90 Prozent ihrer Erträge als Dividende an ihre Anteilseigner aus, die sie versteuern. Dafür fallen im Gegenzug keine Steuern auf Unternehmensebene an. Um stille Immobilienreserven an den Markt zu bringen, gilt für die ersten drei Jahre ein befristeter Steuernachlass von 50 Prozent (Exit-Tax).

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