BGH: Eigentümergemeinschaft darf säumige Zahler enteignen

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), Karlsruhe, können Wohnungseigentümer gezwungen werden, ihre Immobilie zu verkaufen, wenn es zu notorischen Zahlungsrückständen gegenüber der Eigentümergemeinschaft kommt (Az. V ZR 26/06). In dem vorliegendem Fall hatte der Eigner sein Wohngeld seit 1997 immer erst dann gezahlt, wenn die Gemeinschaft ihre Ansprüche gerichtlich geltend machte. Die Zahlungsrückständes summierten sich schließlich auf 3.000 bis 4.000 Euro.

Als die Gemeinschaft im Sommer 2004 beschloss, ihm das Eigentum zu entziehen, zog er dagegen vor Gericht. Nun bestätigte der BGH dieses Vorgehen: Ein erzwungener Verkauf sei zulässig, wenn die Pflichten gegenüber den Miteigentümern derart gravierend verletzt werden, dass eine Fortführung der Gemeinschaft unzumutbar sei.

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