Einigung bei Erbschaftssteuerreform

Union und SPD haben sich auf einen Entwurf zur Reform der Erbschaftssteuer verständigt ? für Immobilienerben wird vieles anders.

Nach langen Verhandlungen haben Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) Eckpunkte für eine Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt. Demnach sollen die Wertabschläge für Immobilien erheblich verringert werden. Im Gegenzug will die große Koalition die Freibeträge für direkte Verwandte, also Ehepartner, Kinder und Enkel, deutlich erhöhen.

Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto größer der Vorteil: So steigen die Freibeträge in der Steuerklasse I für Eheleute von 300.000 auf 500.000 Euro, je Kind von 205.000 auf 400.000 Euro und für Enkel von 50.000 auf 200.000 Euro. ?Oma ihr klein? Häuschen? bleibt von der Steuer freigestellt?, sagte Steinbrück. Die Vererbung des privat genutzten Wohneigentums an Kinder und Enkel soll möglichst steuerfrei bleiben.

Auf Geschwister, Neffen, Nichten oder Freunde kommen Mehrbelastungen zu. Zwar werden für sie die Freibeträge leicht angehoben, dafür wird aber das vererbte Vermögen, das über den Freibetrag hinausgeht, höher besteuert. Details sind noch nicht bekannt, doch die Erhöhung dürfte erheblich sein, weil diese Gruppen die Entlastungen für die direkten Erben mitfinanzieren.

Wird ein Unternehmen vererbt, müssen zunächst nur 15 Prozent des Vermögens versteuert werden. Sollte der Betrieb zehn Jahre weitergeführt werden, wird die Steuerschuld komplett erlassen. Bedingung ist, dass dann noch 70 Prozent der Lohnsumme gezahlt werden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bezahlt wurden. Die Reform soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Wer will, kann sich aber 2007 noch nach dem alten Erbschaftsteuerrecht veranlagen lassen. (hi)

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