Einstweilige Verfügung gegen BVI

Offene Immobilienfonds dürfen nicht mehr mit der Aussage werben, dass auf Jahressicht noch kein Fonds ein negatives Ergebnis erzielt hat – bei Verstößen drohen Geldstrafen. Der Schutzverband Verbraucher und Dienstleistungsnehmer (SVD), Rodgau-Dudenhofen, hat vor dem Landesgericht Frankfurt/Main eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen den Fondsbranchenverband BVI erwirkt (2-03O97/07). Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von 250.000 Euro.

?Der BVI hat das Problem mit der Herausgabe der Zahlen Anfang Januar erkannt und die Broschüren aus dem Angebot genommen?, sagt BVI-Sprecher Andreas Fink gegenüber cash-online.

Hintergrund der Debatte: Die Wertentwicklung des Hypo-Vereinsbank-Immobilienfonds Euro Immoprofil im vergangenen Jahr (cash-online berichtete). Zum Jahresende lag der Anteilwert 0,04 Prozent unter dem Wert zu Jahresbeginn. Da der BVI in seiner Statistik den Wert auf eine Nachkommastelle rundete, stagnierte der Fonds dort bei 0,0 Prozent. Im weiteren Verfahren vor dem Landgericht soll die Interpretation nun endgültig geklärt werden.

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