Musterprozess: Banken dürfen Gutachtenkosten nicht berechnen

Das Landgericht Stuttgart hat in einem Musterprozess eine Klausel der Bausparkasse Wüstenrot gekippt, wonach die Kosten für das Wertgutachten einer Immobilie auf den Kunden abgewälzt werden. Die Klage hatte die Verbraucherzentrale NRW angestrengt. Nach dem Urteil (Aktenzeichen.: 20 O 9/07, noch nicht rechtskräftig) müssen deutsche Geldinstitute nun mit Forderungen in Millionenhöhe rechnen. Bisher ist es in Deutschland gängige Praxis, das Banken bei einer Immobilienfinanzierung dem Kunden das Objektgutachten in Rechnung stellen.

Im vorliegenden Fall hatte die Wüstenrot AG vom Kunden 520 Euro für die Wertermittlung einer 95 Quadratmeter großen Eigentumswohnung in Düsseldorf erhoben. Das Gutachten ist für die Bausparkasse stets Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens und wird unabhängig davon in Rechnung gestellt, ob eine Finanzierung zustande kommt. Trotzdem werden diese Bewertungen von deutschen Geldinstituten in der Regel weder an den Kunden herausgegegeben noch darf er Einblick nehmen ? so ist es üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

Damit soll nun nach dem Urteil des Landgerichtes Stuttgart Schluss sein. Durch die beanstandete Klausel ?wird der Verbraucher unangemessen benachteiligt“, monierten die Richter. Denn Kosten dürften nicht auf Dritte abgewälzt werden, ?indem gesetzlich auferlegte Pflichten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu individuellen Dienstleistungen gegenüber Vertragspartnern erklärt werden“. Da die Wertermittlung des Pfandobjektes zudem ?nur im eigenen Interesse des Verwenders“ der Klausel liege, verneinten die Richter die Möglichkeit, ein Sonderentgelt zu kassieren.

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