Nachbesserungen am Investmentgesetz

Die Anbieter offener Immobilienfonds können aufatmen: Das Bundesfinanzministerium ist mit einer Überarbeitung seines Reformentwurfs für das Investmentgesetz der Geldanlagebranche weit entgegengekommen. Auf die geplante Einführung zweier Risikokategorien ? sicherheits- und renditeorientierte Fonds ? werde demnach verzichtet, berichtet die ?Financial Times Deutschland?(FTD). Diese war in der Branche als praxisfern kritisiert worden. Um erneute Krisen bei offenen Immobilienfonds zu vermeiden, sollen Anbieter stattdessen mit Anlegern vereinbaren können, dass Anteile bei Liquiditätsengpässen nur einmal monatlich zurückgenommen werden. Zudem sollen Haltefristen von zwölf Monaten möglich sein, heißt es in dem Bericht.

Die Branche reagiert positiv: „Wir begrüßen den neuen Entwurf, er geht in die richtige Richtung“, sagte ein Sprecher des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) der ?FTD?. Gernot Archner, Geschäftsführer der im Bundesverband der Immobilien-Sachverständigen (BIIS) zusammengeschlossenen Immobilienbewerter, sagte der Zeitung: „Eine gute Nachricht. Die Sachverständigenausschüsse bleiben erhalten und werden in ihrer Unabhängigkeit gestärkt. Man muss natürlich noch abwarten, wie die Details geregelt sind.“

Der überarbeitete Entwurf befindet sich in der Abstimmung der einzelnen Ressorts und soll nach dem Kabinettstermin Mitte April zum 1. Juli 2007 in Kraft treten. Mit Verzögerungen ist aber noch zu rechnen.

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