Schrottimmobilien-Prozess: Hoffnung für geprellte Anleger

Der bankenfreundliche XI. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat ein Urteil gegen die Bausparkasse Badenia, Karlsruhe, wegen Verfahrensfehler aufgehoben ? gleichwohl besteht Hoffnung für tausende geschädigte Anleger.

Es stehe fest, dass der damalige Vermittler, die inzwischen insolvente Dortmunder Gesellschaft Heinen + Biege, ?evident unrichtige Angaben? zur erzielbaren Miete gemacht hätten, teilten die Richter mit. Darüber hinaus seien die Anleger durch überhöhte Ausschüttungen ?arglistig getäuscht? worden.

Die Bundesrichter wiesen zugleich darauf hin, dass nach ihrer neuen Rechtssprechung den Klägern eine ?Beweiserleichterung? zugute komme. Demnach müssen die Gerichte vermuten, die Badenia habe von den Machenschaften der Vermittler gewusst, solange die Bausparkasse nicht das Gegenteil beweisen kann. (Az.: XI ZR 414/04)

Die mutmaßliche Kenntnis der Bausparkasse muss nun von einem anderen Senat des Karlsruher Oberlandesgerichts (OLG) noch einmal gründlicher geprüft werden, als dies vor zweieinhalb Jahren geschehen ist. Damals hatten sich die Richter nur auf ein Sachverständigengutachten gestützt und es abgelehnt, unter anderem den einstigen Finanzvorstand Elmar Agostini als Zeugen zu vernehmen ? in den Augen des BGH ein ?grundrechtsrelevanter schwerer Verfahrensfehler?.

Im konkreten Fall ging es um eine damals 21-jährige Polizistin, die 1997 eine vermietete Eigentumswohnung für knapp 45.000 Euro in der Nähe von Wuppertal kaufte. Die Vermittlerfirma, Heinen + Biege, hatten ihr zugesagt, dass Miete plus Steuerersparnis die Zinsen der zur Finanzierung der Immobilie aufgenommenen Badenia-Bauspardarlehen decken würden ? tatsächlich musste die Betroffene von Beginn an draufzahlen.

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