Streit um BHW-Bausparverträge

Die BHW Baubausparkasse, Hameln, sieht sich der Kritik der Verbraucherschützer gegenüber.

Die Verbraucherzentralen Bremen und Nordrhein-Westfalen werfen der Postbank-Tochter vor, dass sie auf unzulässige Weise und gegen den Willen der Kunden versuche, Bausparverträge mit lukrativem Anlagezins aufzulösen. Dabei handelt es sich um Verträge, die vor neun bis zehn Jahren abgeschlossen wurden.

?Es ist richtig, dass wir rund 7.000 Kunden angeschrieben haben, die ihre Bausparsumme schon seit längerem erreicht oder sogar überschritten haben?, bestätigt Rüdiger Grimmert, Pressesprecher der BHW gegenüber cash-online. Es handle sich ausschließlich um Kunden, die bereits zuvor ein Angebot über ein Bauspardarlehen erhalten und darauf nicht reagiert hätten. ?Wir haben angeboten, ihnen ihr Guthaben auszuzahlen oder auf Wunsch alternativ anzulegen?, so Grimmert. Dies sei der übliche Ablauf bei einem Bausparvertrag.

Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Bremen sieht das anders: ?BHW hat diesen Tarif seinerzeit damit beworben, dass er als Sparanlage auch für Kunden attraktiv ist, die nicht bauen oder renovieren wollen und ihnen eine relativ hohe Verzinsung von fünf Prozent in Aussicht gestellt.? Nun werde dies der Bausparkasse zu teuer und sie wolle sich daher dieser Verträge entledigen.

Zudem bestehe eine vertragliche Unklarheit: ?In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Tarife findet sich keine klare Regelung für das Ende des Vertrags, wenn kein Bauspardarlehen in Anspruch genommen wird. Daher stehen wir auf dem Standpunkt, dass BHW den Kunden weiterhin ihre Guthaben verzinsen muss?, so Tryba. Die Verbraucherzentralen raten den betroffenen Kunden, der Vertragsauflösung zu widersprechen.

?Wir erfüllen die Verträge. Es handelt sich um eine laufende Verzinsung von zwei Prozent und einen abschließenden Bonus von drei Prozent, den der Kunde erhält, wenn er das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen hat. Diesen werden wir wie vereinbart bei Vertragsende auszahlen?, sagt Grimmert. Er ist zuversichtlich, dass BHW letztlich Recht behält: ?Ein Bausparvertrag gilt dem Ziel, eine vereinbarte Bausparsumme zu erreichen und damit einen Anspruch auf ein Darlehen zu erwerben ? das ist ausdrücklich gesetzlich geregelt. Daraus folgt, dass der Sparvertrag bei Erreichen dieser Bausparsumme endet.?

Nun wird die Ombudsfrau des Verbands der Privaten Bausparkassen, Dr. Heidi Lambert-Lang, über den Streit befinden. Rund 30 Beschwerden betroffener Kunden liegen ihr laut BHW bisher vor. An die Entscheidungen der unabhängigen Schiedsstelle sind die Bausparkassen für jeden Einzelfall gebunden, in dem der Vertragswert 5.000 Euro nicht übersteigt.

?Wir werden zunächst die Entscheidung der Ombudsfau abwarten und alle Verträge derjenigen Kunden, die Widerspruch eingelegt haben, ruhen lassen?, sagt Grimmert. BHW werde sich dann an die Einstufung der Schiedsrichterin halten. (bk)

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