Verbraucherschützer verklagen BaFin

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Berlin, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Herausgabe von Informationen zum Schrottimmobilienskandal der Bausparkasse Badenia verklagt.

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt soll darüber hinaus auch generell klären, inwieweit die BaFin verpflichtet ist, Auskunft über verbraucherschädigendes Verhalten von Banken und Bausparkassen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes zu erteilen, teilt der VZBV mit.

Nach Einschätzung des VZBV verfügt die BaFin aufgrund ihrer Aufsichtstätigkeit über entsprechendes Wissen. Bisher verweigere sie aber pauschal jede Auskunft über Vorgänge, die die Badenia Bausparkasse betreffen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte die Badenia im Juli 2006 zu Schadensersatz an Verbraucher unter anderem wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt. Die Urteile sind nach erfolgter Revision zum Bundesgerichtshof noch nicht rechtskräftig (cash-online berichtete).

Im November 2006 hatten die Verbraucherschützer die BaFin um Auskunft gebeten, inwieweit der Behörde betrügerisches Verhalten der Badenia Bausparkasse in Zusammenhang mit sogenannten Mietpools bekannt gewesen sind. Außerdem wollte der VZBV wissen, ob der BaFin weitere Unternehmen bekannt sind, „die fragwürdige Mietpools zur Bedingung ihrer Finanzierung“ von Immobilienkäufen gemacht haben. Die Mietpools sollten Anlegern besonders hohe Einnahmen aus der Vermietung von Eigentumswohnungen suggerieren.

Nach Angaben des VZBV verweigerte die BaFin die Auskunft jedoch, da sie als Finanzbehörde generell vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen sei. Besonders fragwürdig aus Sicht des VZBV ist ein weiteres Argument der BaFin: Jede Weitergabe von Informationen, so die Behörde, gefährde die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörde und beaufsichtigten Unternehmen und damit die Wirksamkeit ihrer Aufsichtsführung.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments