Wohn-Riester: Einigung auf Eckpunkte

Nach jahrelangem Streit haben sich Union und SPD auf die Einbeziehung von Wohnimmobilien in die Riester-Förderung verständigt.

Wohnungskäufer und Bauherren sollen demnach leichter auf Kapital aus laufenden Riester-Verträgen zurückgreifen können. Aus dem angesparten Vermögen dürfen zukünftig 75 Prozent entnommen werden. Statt der Zwölf-Monats-Frist hat man nun bis zum Eintritt in das Rentenalter für die Rückzahlung Zeit. Weiterhin sollen Darlehensverträge für Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie oder zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen gefördert werden. Entsprechende Verträge sollen auch Bausparkassen anbieten dürfen. Außerdem sollen künftig die Zulagen vollständig für die Tilgung eingesetzt werden können.

Bei dem Streitpunkt, wie der Wohn-Riester zu besteuern ist einigten sich die Regierungsparteien auf ein Wahlrecht: Entweder lässt der Immobilienerwerber den Vorteil aus der Förderung über 25 Jahre jährlich besteuern oder es werden einmalig entsprechend seines persönlichen Steuersatzes Steuern auf 75 Prozent des geförderten Kapitals fällig.

Auf einen festen Zeitplan für die Einführung legten sich die Politiker nicht fest. Die ?Frankfurter Allgemeine Zeitung? zitiert den finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhardt, mit der Äußerung, das Gesetz werde in der ersten Hälfte 2008 beschlossen und trete rückwirkend zu Jahresbeginn in Kraft.

Die Immobilienwirtschaft reagierte positiv auf die Einigung. Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI), Berlin, lobte den Kompromiss grundsätzlich, drängt aber auf eine schnelle Umsetzung. Zudem fordert der BSI, dass auch bereits bestehende Riesterverträge für die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen eingesetzt werden können. Auch müsse vermietetes Wohneigentum in die Riester-Förderung eingebunden werden. (hi)

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