BGH nimmt Banken in die Pflicht

Eine kreditgebende Bank macht sich gegenüber ihren Kunden schadensersatzpflichtig, wenn sie ihn vor dem Abschluss des Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Immobilienkaufs nicht darüber aufklärt, dass der Kaufpreis des Objektes knapp doppelt so hoch ist wie deren Verkehrswert. So der Tenor eines jetzt veröffentlichten Urteils (Az.: XI ZR 221/07) des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH).

Die Bank haftet demnach auch dann gegenüber ihrem Kunden auf Rückzahlung aller Zins- und Tilgungsleistungen, wenn sich dem zuständigen Bankmitarbeiter die Erkenntnis einer solchen sittenwidrige Überteuerung im konkreten Einzelfall aufdrängen musste, er den Kunden jedoch hierüber nicht informiert hat.

Damit dürften auch Anleger, die sich insbesondere in den 90er Jahren zum Kauf überteuerter Eigentumswohnungen, sogenannter Schrottimmobilien, zumeist ohne Einsatz von Eigenkapital haben hinreißen lassen, gegenüber den finanzierenden Banken die Rückabwicklung des Darlehensvertrages und damit die Rückzahlung der über Jahre an die Bank gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen geltend machen zu können. (af)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments