Erbschaftssteuerreform passiert Bundesrat

Nach dem Bundestag stimmte nun auch der Bundesrat der lange umstrittenen Neuregelung der Erbschaftssteuer zu. Das mehrheitlich von der Länderkammer beschlossene Gesetz sieht vor, dass selbstgenutztes Wohneigentum nicht nur unter Ehepartnern, sondern auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften steuerfrei vererbt werden kann, sofern die Wohnung für die kommenden zehn Jahre selbstgenutzt wird. Bei Kindern gilt dies bis zu einer Wohnungsgröße von 200 Quadratmetern. Außerdem werden Familienbetriebe von der Steuer befreit, wenn sie weitere zehn Jahre fortgeführt und die Arbeitsplätze erhalten werden.

Die Koalition hatte sich nach jahrelangem Streit Anfang November über die Neuregelung der Erbschaftsteuer verständigt. Den Bundestag passierte die Regelung vor einer Woche (cash-online berichtete hier). (hb)

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