Gutachten: EnEV benachteiligt Vermieter

Die von der Bundesregierung ab kommendem Jahr geplante Verschärfung der Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV) geht zu Lasten von Vermietern und bringt für den Klimaschutz mehr Schaden als Nutzen. Zu diesem Fazit kommt ein aktuellesGutachten von Professor Dr. Volker Eichener, Gründungsrektor der neuen EBZ Business School in Bochum. Der Wohnungswirtschaftler kommt zu dem Schluss, dass eineKombiförderung von Abriss und Neubau zu mehr CO2-Einsparung führen würde als einInvestitionszwang für Altbauten.

Hintergrund: Die Bundesregierung hat sich im Rahmen internationaler Abkommen (Kyoto, G8) zu ehrgeizigen Klimaschutzzielen verpflichtet. Diese sind nur erreichbar, wenn der Energieverbrauch bestehender Wohngebäude massiv gesenkt wird. Vor diesem Hintergrund stellt die Energieeinsparverordnung nicht nur hohe Anforderungen an die Energieeinsparung bei Neubauten, sondern auch bei Umbau und Modernisierung bestehender Wohngebäude. Mit der EnEV-Novelle, über die dieser Tage in Berlin beraten wird, sollen die Anforderungen um weitere 30 Prozent verschärft werden.

Eichener: Kombiförderung statt Investitionszwang

Die Reform zwinge Vermieter zu unwirtschaftlichen Investitionen, so die Kritik Eicheners. ?Die Bundesregierung behauptet zwar, dass sich die Energiesparinvestitionendurch die eingesparten Heizkosten rechnen. Dabei hat sie aber ihr eigenes Mietrechtübersehen, dass dafür sorgt, dass die Mieter von den eingesparten Energiekostenprofitieren, während der Vermieter auf seinen Kosten sitzen bleibt.? Im Ergebnis würden dieVermieter überhaupt nichts mehr an ihren Häusern tun. ?Eine weitere Verschärfung derEnergieeinsparverordnung würde dem Klimaschutz einen Bärendienst erweisen?, soder Professor.

Eichener empfiehlt statt Zwangsmaßnahmen eine Kombiförderung von Abriss und Neubau: ?Es gibt imAltbaubestand regelrechte CO2-Schleudern, bei denen eine extrem kostspielige energetischeSanierung unsinnig wäre. Besser wäre es, solche ökologischen Monstren ganz vom Markt zunehmen ? und den Eigentümern dafür eine Abrissförderung zu gewähren.? Im Rahmen einerKombi-Förderung könne gleich der Neubau energieeffizienter und barrierefreier Wohnungenmitgefördert werden. (hb)

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