Hausverkauf: Alleinverträge als Alternative

Der Immobiliendienstleister PlanetHome, München, empfiehlt verkaufswilligen Immobilieneigentümern den Abschluss eines Alleinauftrags mit einem Makler.

Beim Alleinauftrag verpflichtet sich der Immobilienmakler zu intensiven Verkaufsanstrengungen, weil der Kontrakt in der Regel einen festen Zeitrahmen vorsieht. Im Gegenzug verpflichtet sich der Eigentümer, keine weiteren Makler mit dem Verkauf des Objekts zu beauftragen.

Positiv: Alleinmakler dürfen sich laut PlanetHome nicht darauf beschränken, zufällige oder bereits bekannte Kaufinteressenten nachzuweisen. Wer untätig bleibe, könne im Extremfall mit Schadenersatzforderungen durch den Verkäufer konfrontiert werden. Das sei beispielsweise dann möglich, wenn dem Verkäufer nachweislich ein Geschäft wegen Untätigkeit des Maklers entgeht.

?Je nach Objekt, Lage und Marktumfeld empfiehlt es sich, den Maklervertrag auf sechs bis zwölf Monate zu terminieren“, rät PlanetHome-Chef Robert Anzenberger. Registriert der Verkäufer während dieser Zeit keine erfolgsversprechenden Verkaufsaktivitäten, so könne er den Alleinauftrag jederzeit wieder kündigen. Eine Kündigungsfrist existiere nicht.

Auch vor hohen Kosten brauchten sich Verkäufer nicht zu scheuen, da gerade bei Alleinaufträgen in der Regel nicht der Auftraggeber, sondern der Erwerber die fällige Courtage zahle. (mo)

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