Wohn-Riester: Übergangsregelung

Die Regierungskoalition hat beim Finanzausschuss des Bundestags einen Änderungsantrag durchgesetzt, der beim sogenannten Wohn-Riester eine Übergangsregelung vorsieht.

Ersparnisse von Riester-Verträgen, die vor 2008 abgeschlossen wurden, dürfen demnach nur für Immobilienkäufe verwendet werden, wenn das geförderte Guthaben mindestens 10.000 Euro beträgt. Damit fällt ein Großteil der Verträge durch das Raster.

Mit der Regelung soll Planungssicherheit und Vertrauensschutz für die Anbieter geschaffen werden, die bei ihren Berechnungen für bereits abgeschlossene Verträge mit einer Mindestentnahmegrenze von 10.000 Euro kalkuliert haben.

Die Kündigung von Riester-Verträgen ist allerdings grundsätzlich auch jetzt schon jederzeit möglich und Guthaben können nach Ablauf einer maximal sechsmonatigen Frist zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden. Insofern ist das Argument, Planungssicherheit für Anbieter schaffen zu wollen, nicht wirklich überzeugend. Der Finanzausschuss des Bundestags stimmte den Plänen dennoch am Mittwoch zu, am heutigen Freitag passierte der Gesetzentwurf den Bundestag.

Hintergrund: Der Entwurf zum Eigenheimrentengesetz hat den Bundesrat bereits passiert. Mit dem Wohn-Riester sollen Hausbauer und Käufer ihre staatlich geförderten Riester-Verträge zu 100 Prozent für den Kauf oder Bau eines Eigenheims verwenden können (cash-online berichtete hier). (hb)

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