BaFin ändert Bausparkassenverordnung

Die Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Bausparkassenverordnung neu geregelt und die alten Höchstbeträge der Preisentwicklung angepasst. Bausparkassen können demnach ab sofort Darlehen bis zu 30.000 Euro vergeben, ohne eine Grundschuld einzutragen. Bislang konnten die Bausparkassen Darlehen in verschiedenen Fällen nur bis zu einer Höhe von 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro vergeben, ohne ein Grundpfandrecht einzutragen, wie die Landesbausparkassen (LBS) mitteilen.

„Bausparer können damit in vielen Fällen Kredite ohne zusätzliche Kosten für die Eintragung im Grundbuch bekommen“, begrüßt LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm die Neuregelung. Private Eigentümer würden dadurch insbesondere bei der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung unterstützt. Die Finanzaufsicht habe die Chance genutzt, einen vernünftigen neuen Rahmen für kleinere Wohnungsbaudarlehen zu schaffen, der eine unbürokratische Kreditvergabe erlaubt, so Hamm weiter. (hb)

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