Energieausweise für Nichtwohngebäude sind bislang Mangelware

Ab 1. Juli ist der Energieausweis auch für Nichtwohngebäude Pflicht. Trotzdem verfügt bislang lediglich ein gutes Drittel (35 Prozent) der privaten Besitzer solcher Objekte über das Dokument, wie eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur unter 400 gewerblichen Eigentümern ergeben hat.

Hintergrund: Werden Gewerbeimmobilien wie Büros, Supermärkte, Gaststätten oder Hotels weiter vermietet oder verpachtet, muss der Eigentümer Interessenten ab Juli spätestens auf Nachfrage den Energieausweis vorlegen. In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss der Ausweis außerdem auch gut sichtbar aushängen. (hb)

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