BFW-Kritik an steuerlicher Benachteiligung von „Bauten der Arbeit“

Der BFW offeriert in diesem Zusamenhang einen historischen Blick auf die Thematik: Erst seit 1920 werden Fabrikgebäude ihrer Funktion entsprechend „schmucklos und ohne Ornamente“ errichtet. Diese Funktionsgebäude sind eindeutig als Fabriken- und Industriegebäude erkennbar. Am äußeren Erscheinungsbild sowie der inneren Gebäudestruktur lässt sich erkennen, dass in allen Stockwerken produziert und gearbeitet wird.

In der Zeit von 1780 – 1920 herrschte ein anderes Architektur- und Städtebauverständnis. „Bauten der Arbeit“ wurden prachtvoll ausgebildet, um über die architektonische Darstellung die wirtschaftliche Größe des Unternehmens oder des Staates darzustellen. Dies war auch städtebaulich gewollt. Pumphäuser erhielten die Fassade eines Schlosses, das Wasserwerk in der Neustädter Havelbucht in Potsdam und eine Tabakfabrik in Leipzig wurden als Moschee verkleidet. Fabrikanlagen wurden nach außen mit einer repräsentativen Fassade entwickelt. Anhand ihres Erscheinungsbildes lässt sich daher nicht immer die dahinter liegende Nutzung und die Grundrissstruktur ablesen.
Genau diese architektonische und städtebauliche Raffinesse entwickelt sich nach Meinung des BFW für die Bauten nun zum steuerlichen Nachteil. (te)
Foto: BFW

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