BFW moniert Praxis sächsischer Finanzämter

Der BFW Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) hat vor einem Verfall des denkmalgeschützten Gebäudebestandes in Sachsen gewarnt. Grund sei die Praxis dortiger Finanzämter. Käufer von Denkmalschutzimmobilien hätten durch lange Bearbeitungszeiten und aufgrund des Wegfalls der vorläufigen Bescheinigung der Denkmal-Abschreibung Schwierigkeiten, ihre Aufwendungen geltend zu machen. 

Ira von Cölln, BFW
Ira von Cölln, BFW

„Häufig müssen Investoren jahrelang auf die Anerkennung der steuerlichen Abschreibung warten. Gerade für private Kleinanleger mit geringem und mittlerem Einkommen führe dies zu Finanzierungsproblemen“, kritisiert BFW-Bundesgeschäftsführerin Ira von Cölln. Die derzeitige Praxis der örtlichen Finanzämter gefährde den Denkmalschutz in der Region. Von Cölln warnt vor den Konsequenzen: „Unternehmen, die sich mit der Vermarktung von Denkmalimmobilien beschäftigen, drohen, im sächsischen Raum nicht mehr anbieten zu können, wenn die Finanzämter die vorläufige Bescheinigung der Denkmalabteilung nicht mehr anerkennen. Durch die desolate Haushaltslage und mangelnde Personaldecke der Verwaltung dauert die Ausfertigung der endgültigen Denkmalbescheinigung bis zu fünf Jahre. Die Konsequenz ist, dass dringend zu sanierende Denkmäler weiter verfallen und Innenstädte nicht weiterentwickelt werden können. Besonders im sächsischen Raum wären, die Auswirkungen verheerend, da hier der Anteil der Denkmäler am Gebäudebestand rund 15 Prozent beträgt und somit ein erheblicher Teil an Investitionen im Gebäudebestand wegbrechen würde. Dabei löst die steuerliche Behandlung von Denkmälern Einkommensimpulse aus, die elf Mal höher sind als die Steuermindereinnahmen“, so von Cölln.

Allerdings stelle sich die Frage, ob die Praxis der Finanzämter, die Denkmalaufwendungen nicht anzuerkennen, rechtswidrig sei. Die BFW-Bundesgeschäftsführerin verweist hierzu auf ein Klageverfahren, bei dem das Sächsische Finanzgericht am 30. Juni 2010 dem Finanzamt Leipzig den Hinweis erteilt hat, dass das Finanzamt bei der Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen einen Abzugsbetrag für die Denkmalabschreibung hätte schätzen müssen. Hierfür hätte das Vorliegen einer Eingangsbestätigung des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig ausgereicht. „Es wäre wünschenswert, wenn die Finanzämter bundesweit die vorläufige Denkmalbescheinigung beziehungsweise Eingangsbestätigung über den Antrag auf Erteilung der endgültigen Bescheinigungen zur Steuerbegünstigung für Baudenkmale anerkennen würden. Nur so können wir die rund 1,4 Millionen Kulturdenkmäler in Deutschland auf Dauer bewahren“, erklärt von Cölln.

In dem vorliegenden Fall hatten die Kläger, ein Ehepaar, vertreten durch die Actio Ringel & Partner Rechtsanwälte aus Leipzig, eine zu sanierende denkmalgeschützte Eigentumswohnung in Leipzig 2007 erworben. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 22. Mai 2009 die Einkommensteuervorauszahlungen für 2008 nachträglich höher fest ohne den Abzugsbetrag der Denkmalabschreibung wegen der entstandenen Sanierungskosten zu berücksichtigen. Dies begründete das Finanzamt damit, dass die endgültige Denkmalbescheinigung gemäß Paragraf 7 i Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EstG) fehle.

Dagegen legten die Kläger vor Klageerhebung Einspruch ein und fügten eine Eingangsbestätigung der Stadt Leipzig vom 27. Märtz 2009 über Ihren Antrag auf Erteilung einer Denkmalbescheinigung bei. Im Klageverfahren erteilte das Sächsische Finanzgericht dem Finanzamt Leipzig einen Hinweis und verwies unter anderem auf einen Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts (Az.: 1 V 1924/09). In der Begründung dieses Beschlusses führt das Sächsische Gericht aus, dass es ernstlich zweifelhaft sei, wenn das Finanzamt mangels Vorliegen einer abschließenden Entscheidung der Denkmalschutzbehörde ohne weitere Prüfung den Ansatz jeglicher Abzugsbeträge ausschließe. Dabei dürfe das Finanzamt nicht den ungünstigsten Fall unterstellen, sondern habe eine Schätzung vorzunehmen, die den Tatsachen soweit als möglich nahekommen müsse. (te)

Foto: BFW

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