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Dienstag, 7. Dezember 2010

BGH: Abschlussprovisionen bei Bausparverträgen zulässig

Die Bausparkassen dürfen bei Vertragsbeginn weiterhin eine Abschlussprovision verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Justizia-127x150 in  BGH: Abschlussprovisionen bei Bausparverträgen zulässigDem Urteil (Az. XI ZR 3/10) war eine Musterklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall vorausgegangen. Diese zog sich bereits über alle Vorinstanzen. Im Kern ging es darum, die Abschlussprovisionen bei Bausparverträgen rechtlich auf den Prüfstand zu stellen.

Die Verbraucherzentrale NRW wollte verhindern, dass Bausparkassen weiterhin eine Provision von mindestens einem Prozent der Bausparsumme bei Neuverträgen kassieren, die von den ersten Spareinlagen abgezogen wird. Die Verbraucherorganisation sah darin eine unangemessene Benachteiligung für Neukunden.

Sie monierte zum einen, dass die aus ihrer Sicht strittige Entgeltregelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schwäbisch Hall nur „unter ferner liefen“ untergebracht sei. Zum anderen würde die Bausparkasse den Kunden für das Entgelt keine Leistung in Aussicht stellen, sondern lediglich versuchen, über diesen „intransparenten Posten die Provisionskosten auf die Bausparer abzuwälzen“, so die Verbraucherzentrale.

Der BGH lehnte die Klage ab. Begründung: Die Erhebung einer Abschlussgebühr sei auch dann zulässig, wenn keine explizite Leistung für Kunden erbracht werde. Denn das Entgelt komme nicht nur dem Unternehmen, sondern auch dem Interesse der Bausparergemeinschaft zugute. Diese lebe davon, dass sich ihr immer mehr zahlende Bausparer anschließen. (ks)

Foto: Shutterstock

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2 Kommentare

  1. [...] full post on Cash.Online: News- und Serviceportal für Finanzdienstleistungen Share and [...]

    Pingback von BGH: Abschlussprovisionen bei Bausparverträgen zulässig | xxl-ratgeber — 8. Dezember 2010 @ 03:19

  2. [...] Die Zeitschrift cash hat in einem Beitrag das Urteil des Bundesgerichtshofs über die Abschlussprovision von Bausparkassen gewürdigt. Demnach dürfen Bausparkassen bei Vertragsbeginn weiterhin eine Abschlussprovision verlangen. BGH: Abschlussprovisionen bei Bausparverträgen zulässig [...]

    Pingback von Linkschleuder 20101208: Jahreswechsel, Überschussbeteiligung, Internetauftritte, Bausparen | Informationen zu Versicherungen und Altersvorsorge — 8. Dezember 2010 @ 17:36

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