Verband begrüßt Energiekonzept ohne Sparzwänge

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss befürwortet einige Kernpunkte des geänderten Energiekonzeptes der Bundesregierung, das gestern vom Kabinett verabschiedet wurde. Inbesondere der Vorrang von „fördern“ gegenüber „fordern“ stößt auf Gegenliebe.

bundesadler_neu„Mit dem Konzept wird erstmals eine langfristige Gesamtstrategie zur Reduzierung des Wärmebedarfs im Gebäudebestand verfolgt, die Immobilieneigentümer und Investoren die nötige Planungs- und Investitionssicherheit bietet“, resümiert Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Richtigerweise sollen die Einsparziele beim Primärenergiebedarf nicht mehr mit Zwangsmitteln, sondern mit besseren Anreizen erreicht werden. Den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei der Gebäudesanierung mit einzubeziehen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Realität.“

Allerdings schränkt der ZIA-Chef ein: „Wünschenswert wäre allerdings, wenn die aktuell im BMVBS stattfindende Evaluierung der Energieeinsparverordnung sowie das Integrierte Energie- und Klimaprogramm in das abschließende Energiekonzept einfließen würden.“

Die geplanten Fördermaßnahmen sowie eine Novelle des Mietrechts bieten wichtige Anreize für Eigentümer und Investoren. Der Sanierungsplan für den Gebäudebestand soll ab 2020 schrittweise umgesetzt werden. Ebenso wie entsprechende energetische Sanierungen soll es für Gebäude, deren Sanierung nicht wirtschaftlich wäre, eine Förderung von Ersatz-Neubauten geben. Es bleibt den jeweiligen Eigentümern überlassen, welche Technologien zur Sanierung eingesetzt werden. So könne die energetisch günstigste und wirtschaftlichste Lösung für jedes einzelne Gebäude gefunden werden.

„Die Anreize der Regierung könnten aber noch einen Schritt weiter gehen“, bedauert Mattner. Steuerliche Anreize für Sanierungen hätten sich in der Vergangenheit als sinnvolle Maßnahme erwiesen, um Bestandssanierungen voranzutreiben. Der ZIA regt daher an, Sonderabschreibungen einzuführen und verweist auf seinen Vorschlag zu erhöhten Abschreibungen bei energetischen Maßnahmen. „Es könnten aber auch Abschreibungen nach dem Muster des alten Paragraf 82a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in Betracht gezogen werden, wie es auch im ursprünglichen Konzeptentwurf angedacht war“, so Mattner weiter.

Zu begrüßen sei der geplante rechtliche Rahmen für Wärme- und Energie-Contracting und der Wegfall eines steuerlichen Malus. Mattner hierzu: „Ein steuerlicher Malus hätte einen unrechtmäßigen Eingriff in die Eigentumsrechte bedeutet. Glücklicherweise hat die Regierung erkannt, dass sie auf Anreizsysteme setzen muss, anstatt Zwangsmaßnahmen durchzuführen“, zeigt sich der ZIA-Chef erleichtert. (te)

Foto: Shutterstock

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